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Für Kooperationspartner*innen

Kooperationspartner sind Kliniken oder freiberufliche Hebammen, bei denen die Studierenden während ihrer praktischen Studienphasen lernen. Derzeit arbeitet die Hochschule für Gesundheit mit  ca. 45. Kliniken und ca. 90 freiberuflichen Hebammen erfolgreich zusammen.  Auf Grund der großen Anzahl an Studierenden sind wir ständig auf der Suche nach neuen Kooperationspartner*innen.

Die Studierenden absolvieren vier Praxismodule in 75 Wochen, über drei Jahre verteilt, an unterschiedlichen Einsatzorten.

 Einmal pro Semester treffen sich die interessierten Mitarbeiter*innen der Klinik und die interessierten freiberuflichen Hebammen an der Hochschule. Inhalte der praktischen Studienphasen werden erläutert und die Begleitung der Studierenden reflektiert. Für die Praxiskooperationstreffen werden Fortbildungspunkte gemäß § 7 HebBO NRW vergeben.

Ausbildung zur Praxisanleiter*innen

Für Kooperationspartner*innen der hsg bieten wir eine kostenlose Weiterbildung zur Praxisanleiter*in an. Bisher haben wir bereits 145 Hebammen, Gesundheits- und Krankenpfleger*in und einen Gynäkologen ausgebildet. Da im Hebammenbereich bislang nur wenige Praxisanleiter*innen ausgebildet sind, werden zunächst bei Kooperationsbegin primäre Ansprechpartner*innen benannt, die bereit sind, sich zeitnah zur Praxisanleiter*innen zu qualifizieren.   

Praxisanleiter*innen sollten neben einer Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren eine entsprechende Weiterbildung von mindestens 300 Stunden absolviert haben. Zu den Inhalten dieser Weiterbildung gehören neben Grundlagen von Pädagogik und Didaktik auch Reflexionen über das eigene berufliche Selbstverständnis. Kurz- und mittelfristig sollen die in den Kooperationseinrichtungen tätigen Praxisanleiter*innen an modularisierten Fortbildungsangeboten der Hochschule für Gesundheit teilnehmen, um eine hohe Qualität der praktischen Studienphasen sicherzustellen. Darüber hinaus soll durch die enge Anbindung an die Hochschule für Gesundheit eine über das konkrete Ausbildungsanliegen hinausgehende Verbesserung des Theorie-Praxis-Theorie-Transfers gewährleistet werden.

Wenn Sie Interesse an der Weiterbildung zum*r Praxisanleiter*in haben, sprechen Sie bitte unverbindlich Kristina Luksch an.

Kooperationskliniken

Die Studierenden sind im üblichen Schichtdienst an jeweils zwei Kliniken in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. Bei den Kliniken wird zwischen Haus 1 und Haus 2 unterschieden. Haus 1 fokussieren vorrangig physiologische Prozesse im Rahmen von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Dort finden auch im 7. Semester die praktischen Prüfungen statt. Bei den Modulen, die in Haus 2 absolviert werden, werden besondere Situationen im Kreißsaal und in der Kinderklinik während und nach der Geburt in den Mittelpunkt gestellt. Hier verbringen die Studierenden im fünften Semester ein ganzes Praxissemester von 22 Wochen.

Wenn Sie Interesse haben Studierende der Hochschule in ihren Praxisphasen zu begleiten, sprechen Sie bitte unverbindlich Babara Beck an.

 Außerklinische Kooperationspartner

Der außerklinische Einsatz kann in einer hebammengeleiteten Einrichtung oder bei einer freiberuflichen Hebamme oder einem Entbindungspfleger erfolgen. Innerhalb von 12 Wochen haben die Studierenden die Möglichkeit, die außerklinische Versorgung von Mutter und Kind in einer hebammengeleiteten Einrichtung oder bei einer freiberuflichen Hebamme oder einem Entbindungspfleger kennen zu lernen. Hier kann auch Einblick in die Geburtsbegleitung freiberuflich tätiger Hebammen oder Entbindungspfleger oder die Arbeit von Familienhebammen genommen werden. Die Einsatzorte sind überregional oder international wählbar.

Wenn Sie Interesse haben Studierende der Hochschule in ihren Praxisphasen zu begleiten, sprechen Sie bitte unverbindlich Anette Berthold an.

Aufgaben der Kooperationspartner*innen

Die Studierenden werden vor Ort bei den Kooperationspartnern einen primären Ansprechpartner*innen zugeordnet, um den Lernprozess in der Praxis zu erleichtern. In der ersten Woche eines Praxismoduls werden die Studierenden mit ihrem*r Ansprechpartner*in idealerweise anfangs zu 100%, im weiteren Verlauf zu 50 bis 60% gemeinsame Dienste leisten.  Damit soll der Anspruch auf qualitativ hochwertige Unterstützung der Studierenden bei stufenweisem Kompetenzerwerb und kritisch-reflexiver Praxisausübung gewährleistet werden.

·         Anleitung der Studierenden in den praktischen Studienphasen

·         Durchführen von drei strukturierte Gespräche mit den Studierenden im Verlauf der praktischen

Studienphasen eines Moduls

·         Begleitung der Studierenden und gemeinsame Reflexion des Lernprozesses

 

 



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