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Besonderheiten

Praxisanleitung/Mentoring:

Im Hinblick auf die zukünftig nicht auszuschließende Forderung der hochschulischen Qualifikation von Praxisanleiter*innen – deren Bedarf allein durch primärqualifizierende Studiengänge nicht gedeckt werden kann – kommt den Absolvent*innen des Studiengangs eine strategische Rolle bei der Bedarfsbefriedigung auf dem Arbeitsmarkt zu. Das erworbene Wissen wird dabei nicht nur durch die unmittelbare praktische Tätigkeit der Absolvent*innen in die Pflegepraxis transferiert, sondern auch durch deren potenzielle Tätigkeit als Praxisanleiter*in/Mentor*in auf nachgelagertem Wege verbreitet und implementiert. Um dieses Potenzial auszuschöpfen wird einer (pflege-) didaktischen Ausbildung über zwei Semester ein zentraler Stellenwert eingeräumt. 


Heilkundeübertragung:

Der Studiengang bereitet die Studierenden auf die Umsetzung von Modellvorhaben nach SGB V, § 63 im Rahmen der Heilkundeübertragungsrichtlinie vor. Vorbehaltlich der Etablierung von Modellvorhaben werden den Pflegekräften deutlich mehr Kompetenzen und Verantwortungen bei der Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten zugestanden. Hierfür werden die Studierenden ein Jahr lang im Bereich der Wahlpflichtmodule umfassend und praxisorientiert angeleitet, um bestmöglich auf das erweiterte Tätigkeitsprofil vorbereitet zu sein.  

Die in den Wahlmodulen des Studiengangs erworbenen „heilkundlichen Kompetenzen“ berechtigen zurzeit noch zu keiner selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellprojekten. Sie stellen lediglich eine fachwissenschaftliche Vertiefung und Kompetenzentwicklung dar.

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