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Forschung > Förderprogramme

Die im Folgenden aufgeführten Datenbanken und Aufstellungen sollen die Suche nach Fördermöglichkeiten vereinfachen. Diese Hinweise sollen dazu dienen, einen Überblick über die diversen Fördermöglichkeiten zu bieten und erste grundlegende Informationen zu vermitteln.


Servicestelle für Elektronische ForschungsförderInformationen (ELFI)

ELFI ist die Servicestelle für elektronische Forschungs-förderinformationen im deutschsprachigen Raum. Die ELFI-Datenbank enthält zur Zeit u.a. rund 9.000 Programme, über 4.000 nationale und internationale Förderer sowie Informationen zu 256 Forschungsgebieten und 35 Querschnittsthemen.

 


Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen, des Bundes und der EU

Unter dieser Übersicht finden Sie aktuelle Informationen zu den Förderprogrammen von nordrheinwestfälischen, nationalen und europäischen Fördereinrichtungen:

1. Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen für Fachhochschulen 

  • FH Struktur
  • FH Struktur - Impulse zur Identifizierung / Etablierung neuer, interdisziplinärer Forschungsansätze
  • NRW. Forschungskooperationen U & FH - Förderung von Forschungsverbünden durch Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen mit der Möglichkeit zur Promotion

Hier finden Sie Informationen über alle aktuellen Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen für Fachhochschulen:

http://www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstige-foerderprogramme/


2. Förderprogramme des Bundes

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen von Förderprogrammen und Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

  • Forschung an Fachhochschulen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Programm "Forschung an Fachhochschulen" die anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen in den Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften sowie im Bereich der Sozialen Arbeit, Pflege- und Gesundheitswissenschaften.

  • Ausgewählte Förderlinien
  • FHprofUnt - Forschung an Fachhochschulen mit Unternehmen
  • FH-Sozial

Richtlinie zur Förderung von Forschung an Fachhochschulen zur Verbesserung der Lebensqualität in Stadt und Land durch soziale Innovationen (FH-Sozial) im Rahmen des Programms "Forschung an Fachhochschulen"


1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel und Zuwendungszweck

Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch Entwicklung und Implementierung sozialer Innovationen die Lebenssituation von Menschen in sozialen Problemlagen sowohl in Städten als auch in ländlichen, strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Chancen auf soziale Teilhabe und ein gesundes und erfülltes Leben sollen erhöht und soziale Disparitäten reduziert werden. Insbesondere soll im Rahmen der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“ der Bundesregierung erforscht werden, in welcher Weise digitale Technologien unterstützend eingesetzt werden können, um diese Aufgaben erfolgreich zu bearbeiten. Die Förderrichtlinie berücksichtigt auch den Schwerpunkt „Gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen schaffen“ der in der Weiterentwicklung der Demografiestrategie der Bundesregierung dargelegt wird.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Programms „Forschung an Fachhochschulen“ mit der Förderrichtlinie zur Verbesserung der Lebensqualität in Stadt und Land durch soziale Innovationen (FH-Sozial) interdisziplinäre FuE1-Projekte an Fachhochschulen (FH), deren Schwerpunkt in den angewandten Sozialwissenschaften, der Sozialen Arbeit und den Gesundheits- oder Pflegewissenschaften angesiedelt ist.


2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden daher fachübergreifende Forschungsprojekte an FH, in denen unterschiedliche Disziplinen von den Sozialwissenschaften, der Sozialen Arbeit, den Gesundheits- und Pflegewissenschaften über z. B. Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften, der Informatik bis hin zu Kommunikationswissenschaften kooperieren. Zur Sicherung des Transfers in die praktische Anwendung ist die Einbindung von Kooperationspartnern aus der Praxis wie beispielsweise Städte und Kommunen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Pflegeeinrichtungen, Sozialverbände, Selbsthilfegruppen etc. in alle Phasen des Projekts eine zentrale Voraussetzung für die Förderung. Ebenso ist die Einbindung der Zielgruppen in die Arbeiten sicherzustellen.
Neben Fragen der demografischen Entwicklung sollen auch Aspekte der Beschäftigungs- und Bevölkerungsentwicklung betrachtet werden. Durch den höheren Anteil älterer Menschen müssen neue kommunale Versorgungsstrukturen, neue Formen der Daseinsvorsorge sowie Infrastrukturen entwickelt werden. In Folge von Bevölkerungsabwanderung kann es insbesondere in wirtschaftlich schwachen und/oder abgelegenen ländlichen Regionen zu Fachkräftemangel und abnehmenden beruflichen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten kommen. Gleichzeitig entsteht durch Zuwanderung eine kulturell und sozial vielfältigere Gesellschaft, sodass für gelungene Integration und das Zusammenleben in Stadt und Land zahlreiche Ansätze erforscht und umgesetzt werden müssen.

Die sozialen Innovationen sollen abzielen auf praktisch-organisatorische Lösungen, reformierte soziale Praktiken, neue Konstellationen bereits etablierter Praktiken, optimierte Prozesse und effiziente Strategien sowie auf neu entwickelte Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Beispiele können neue Formen des Zusammenlebens, Innovationen in der Pflege, gesündere Lebensweise, lernende Organisationen und Systeme sowie neue Managementkonzepte sein. Sie sollen die Lösung einer sozialen Problemstellung (gesellschaftliche Herausforderung) beinhalten und darauf abzielen, die Lebenssituation von Menschen in sozialen Problemlagen zu verbessern und Chancengleichheit zu fördern.
Dabei können digitale Technologien wie beispielsweise Kommunikationstechnologien, Augmented oder Virtual Reality, Big Data-Technologien oder Künstliche Intelligenz genutzt werden, um vorhandene Unterstützungsstrukturen oder Entscheidungsstrukturen neu zu verknüpfen und neu zu strukturieren. Es werden auch Projekte gefördert, die erforschen, ob und wann digitale Methoden, auch unter dem Aspekt der Ressourcenschonung, signifikante Vor- oder Nachteile gegenüber innovativen − gegebenenfalls nur in Teilen digitalen − Praktiken bieten.
Aspekte des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Dateneigentums sind in die Forschungsarbeiten zu integrieren und verantwortungsvoll zu berücksichtigen, ebenso wie ethische und rechtliche Fragestellungen.

2.1 Fördervoraussetzungen im Einzelnen

  • Die Förderlinie FH-Sozial richtet sich an FH mit einschlägiger Forschungsexpertise in den Fachbereichen/Disziplinen der angewandten Sozialwissenschaften/Sozialen Arbeit, der Gesundheits- oder Pflegewissenschaften. Angewandte Ingenieur-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften und weitere Disziplinen (siehe oben und FAQ) sollen beteiligt werden.
  • Es werden ausschließlich interdisziplinäre FuE-Projekte gefördert, entweder FH-intern oder zwischen mindestens zwei FH (siehe FAQ).
  • Die Hauptkoordinatorin/der Hauptkoordinator ist aus dem Fachbereich der angewandten Sozialwissenschaften/Sozialen Arbeit, den Gesundheits- bzw. Pflegewissenschaften zu benennen und der fachliche Schwerpunkt der Arbeiten muss in diesen Fachbereichen liegen.
  • Jede Projektskizze muss eindeutig eine soziale Innovation adressieren und den voraussichtlichen Nutzen für die Zielgruppe darstellen.
  • Die Partizipation der Zielgruppen ist darzustellen.
  • Um den Anwendungsbezug und den Wissens- und Ergebnistransfer sichtbar zu verbessern und die bundesweite Übertragbarkeit auf andere Regionen oder Institutionen zu unterstützen, ist im Rahmen des FuE-Projekts eine Wissenschafts-Praxis-Kooperation (WPK) zwischen der FH (bzw. den FH bei Verbundvorhaben) und mindestens einem einschlägig regional und/oder überregional tätigen Praxispartner aus Wirtschaft, freier Wohlfahrtspflege, Selbsthilfevereinen, Genossenschaften, ehrenamtlich Tätigen, bzw. deren Verbänden/Organisationen oder öffent¬licher Verwaltung erforderlich. Die Einbindung von Sozialunternehmen wird ausdrücklich befürwortet.
  • Forschungsvorhaben, die innovative Geschäftsmodelle für soziale Dienstleistungen hervorbringen, sind erwünscht.
  • Die Durchführung von kooperativen Promotionen im Rahmen der geförderten FuE-Projekte ist auch eines der Ziele der Förderung.
  • Internationale Kooperationen werden begrüßt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH.


4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den VV zu § 44 BHO geregelt.
Antragsteller für FuE-Projekte sollen sich – auch im eigenen Interesse – mit den Teilen des aktuellen EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“, die für das Vorhaben einschlägig sind, vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit gegebenenfalls auch eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann.
Das Ergebnis der Prüfungen ist in der Vorhabenbeschreibung des Förderantrags (vgl. Nummer 7.2.2) kurz, aber konkret darzustellen. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind zu finden hier.

Nur bei Verbundprojekten mit mehreren FH:
Die Partner eines Verbundprojekts (gemeinsamer Antrag mehrerer FH) regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Verbundpartner, die Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO sind, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 der Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) zu beachten.
Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).


5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % (Vollfinanzierung) gefördert werden können. Die Förderung darf nicht im Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten erfolgen.

5.1 Projektlaufzeit

Es sind maximal 36 Monate vorzusehen.

5.2 Projektlaufzeit bei Durchführung kooperativer Promotionen

Ist für das Projekt mindestens eine kooperative Promotion2 geplant, kann die Laufzeit maximal 48 Monate betragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass spätestens ein Jahr nach Beginn der Projektlaufzeit ein verbindlicher Nachweis der kooperierenden Universität über die Durchführung der im FuE-Projekt bearbeiteten kooperativen Promotion/en vorliegt (siehe FAQ). Der Projektskizze sollte eine aussagekräftige Interessenbekundung beigefügt werden.

5.3 Projektpauschale

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu der Zuwendung des BMBF eine Projektpauschale in Höhe von 20 % auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

5.4 Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem FuE-Projekt in Zusammenhang stehen. Dies sind u. a.:

  • Notwendige Ausgaben für Patentanmeldungen und für Aktivitäten im Hinblick auf Normung und Standardisierung
  • Ausgaben für die (Lehr-) Vertretungen von projektleitenden FH-Professoreninnen/FH-Professoren bei einer Einstellung durch die Hochschulleitung, sofern diese (Lehr-) Vertretungen nicht dem Stammpersonal zuzurechnen sind
  • Ausgaben für die Vergabe von Forschungsaufträgen an Dritte (jedoch nicht an WPK-Partner) in begründeten Ausnahmefällen bis zu einer Höhe von maximal 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (ohne Projektpauschale)
  • Ausgaben für die Einholung eines Ethikvotums, falls erforderlich
  • Ausgaben für eine Rechtsberatung für die Erstellung von Datenschutzkonzepten, sofern die Leistung nicht vom Justiziariat der Hochschule oder der Hochschulverwaltung erbracht werden kann.

5.5 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben

Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Studiengebühren oder Sozialbeiträge sowie Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe hierzu BMBF-Vordruck 0027a „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis“).


6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF).
Wenn im Rahmen des geförderten Vorhabens Probandenbefragungen, Probandenuntersuchungen oder vergleichbare Maßnahmen geplant sind, erfolgt eine Bewilligung der Zuwendung nur unter der Auflage, dass die ethische Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen durch ein Votum einer Ethikkommission nachzuweisen ist (Unbedenklichkeitserklärung). Falls die Ethikkommission ein Votum nicht für erforderlich hält, ist eine entsprechende Erklärung einer Ethikkommission (Negativtestat) vorzulegen.
Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff auf den Beitrag möglich ist (Open Access-Ansatz). Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen, elektronischen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.
Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien, Aufsätzen oder Artikeln.


7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Internet: http://www.forschung-fachhochschulen.de/

Ansprechpartnerinnen sind:

Dr. Christina Hilgers
Telefon: + 49 2 11/62 14-5 18
E-Mail: hilgers(at)vdi.de

Eva Cebulla
Telefon: +49 2 11/62 14-5 62
E-Mail: cebulla(at)vdi.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter dieser Internetadresse abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen.
Sämtliche eingereichten Unterlagen werden Eigentum des BMBF. Es besteht kein Anspruch auf Rückgabe. Das BMBF behält sich das Recht vor, Unterlagen zu Archivierungszwecken selbst oder durch Dritte unter Sicherung der gebotenen Vertraulichkeit auf Datenträger aufzunehmen und zu speichern. Die Urheberrechte werden mit Einreichen der Unterlagen nicht an das BMBF übertragen.

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen dem PT spätestens bis zum 15. April 2019 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorzulegen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage) sind dort niedergelegt. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Jede FH-interne oder FH-übergreifende Kooperation muss eine (Verbund-) Koordinatorin/einen Koordinator benennen. Die (Verbund-) Koordinatorin/der Koordinator kann nur einmal im Rahmen dieser Förderrichtlinie in dieser Funktion tätig sein. Eine Beteiligung an anderen Vorhaben im Rahmen dieser Förderrichtlinie ist hingegen möglich. Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Projektskizze muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien dieser Förderrichtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen enthalten, die zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung notwendig sind. Skizzen, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt. Es wird empfohlen, bereits bei der Erstellung der Projektskizze Kontakt mit dem PT aufzunehmen. Die Skizzen stehen miteinander im Wettbewerb.

Weitere Informationen finden sich in den FAQ zur Förderrichtlinie FH-Sozial auf der Internetseite "Forschung an Fachhochschulen".

Die Projektskizze muss folgende Punkte enthalten:

  1. Aussagekräftiger, kurzer Projekttitel, Akronym
  2. Zielsetzung und gesellschaftliche Relevanz des Vorhabens
  3. Neuheit des Lösungsansatzes, Originalität der Forschung
  4. Inhalte des FuE-Projekts
    1. (interdisziplinäre) Forschungsfrage
    2. Definition der Zielgruppe: Für wen soll die Lebensqualität wie verbessert werden?
    3. konkrete Skizzierung des Stands der Wissenschaft und Technik zu dieser Fragestellung, ähnliche Projekte, eigene Vorarbeiten
    4. methodische Vorgehensweise
    5. interdisziplinärer Lösungsansatz (Angaben zur FH-internen Zusammenarbeit und/oder Zusammenarbeit mit Verbundpartnern)
    6. Welche Forschungsergebnisse werden erwartet?
    7. Wie sind diese Ergebnisse feststellbar, messbar und vergleichbar
    8. Wie kann diese Art von Ergebnissen zur Verbesserung der Lebensqualität der definierten Zielgruppen beitragen?

  5. Arbeitsplan
    • Darstellung der Einbindung der Zielgruppen (Partizipation)
    • Darstellung der Ausgangssituation, der Ziele und der Aufgabenverteilung zwischen den Partnern
    • Erläuterung eines nachhaltigen Transferkonzepts

  6. Hierbei Berücksichtigung der Verwertung, wie:
    • wirtschaftliche Erfolgsaussichten
    • wissenschaftliche Erfolgsaussichten
    • Konzept zur Verstetigung der Ergebnisse (Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit für die FH und für den/die Kooperationspartner)
    • Wissenstransfer – regional und überregional
    • Nachwuchsförderung

  7. grober Finanzierungsplan

Die Vorhabenbeschreibung ohne Deckblätter soll einen Umfang von zwölf Seiten nicht überschreiten (1,5-facher Zeilenabstand, mindestens 2,5 cm Rand oben/unten und links/rechts, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11, Seitennummerierung). Weitere Details sind der Formatvorlage und den FAQ zu entnehmen.
Der Projektskizze muss ein von der jeweiligen FH-Leitung rechtsverbindlich unterzeichnetes, ohne Deckblätter maximal dreiseitiges Übersendungsschreiben zur verbindlichen Skizzeneinreichung beigefügt werden, das die Projektkoordinatorin/den Projektkoordinator und die Teilprojektleiterin/den Teilprojektleiter sowie das Vorhabenthema und die geplanten Gesamtausgaben benennt. Zudem muss die Passfähigkeit des beantragten Projekts zu einem Förderschwerpunkt bzw. zu einem Forschungsprofil der FH dargestellt werden.
Für ein Verbundprojekt sind nur eine Projektskizze einschließlich der Anhänge sowie die rechtsverbindlich unterzeichneten Schreiben der FH-Leitungen vorzulegen. Bei Verbünden mehrerer FH ist ein Schreiben pro FH-Leitung beizufügen.

Notwendige Anhänge für die Projektskizze

  1. Individuelle Interessenbekundungen von jedem WPK-Partner (Absichtserklärung)
    • Name, Anschrift und Rechtsform des Partners sowie der Ansprechpartner
    • Branche oder Arbeitsgebiet des Partners (bzw. Fachbereich/Disziplin, Fakultät oder Forschungsgebiet bei wissenschaftlichen Partnern)
    • Zahl der Beschäftigten
    • Name und Thema des vorgeschlagenen FuE-Projekts, Name der skizzenstellenden FH und Name der Projektleitung
    • Begründung der Teilnahme, bzw. Erläuterung des genuinen Interesses am geplanten Vorhaben
    • Darstellung des Nutzens, bzw. der beabsichtigten (wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen) Verwertung der Ergebnisse des Vorhabens
    • Inhalte der Kooperation: Darstellung der im FuE-Projekt vorgesehenen Zusammenarbeit der Partner und der einzusetzenden Ressourcen (fachlich, personell, organisatorisch)
    • im Fall einer Mitfinanzierung des geplanten FuE-Projekts: Höhe der bei Förderung durch das BMBF in Aussicht gestellten Drittmittel und/oder geschätzte Höhe der geldwerten Leistungen im Fall der Bereitstellung dieser
    • rechtsverbindliche Unterschrift der/des Partner(s)

  2. Sofern eine kooperative Promotion beabsichtigt ist, bedarf es einer Interessenbekundung der kooperierenden Universität
  3. Liste der themenspezifischen Publikationen der Projektleitung (maximal fünf Nennungen) (optional)
  4. Preisauskünfte (optional)
  5. Literaturverzeichnis (optional)
  6. Grafischer Arbeitsplan (optional).

    Ein Abweichen von den Format- und Inhaltsanforderungen kann zur Abwertung der Skizze, bzw. bei erheblichen Abweichungen zum Ausschluss aus dem Wettbewerb führen. Die zur Einreichungsfrist eingegangenen Skizzen werden unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
  • Gesellschaftliche Relevanz der Forschungsfrage
  • Innovationspotenzial/Originalität der Forschung
  • Qualität der/des
    • Darstellung des Stands von Wissenschaft und Forschung
    • Darstellung des gesellschaftlichen Problems
    • Darstellung des Zugangs zur adressierten Zielgruppe
    • Ansatzes zur Lösung des oben genannten Problems oder zur Verbesserung der Situation der Zielgruppe
    • interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern
    • Kooperationsansatzes zur Einbindung der Praxispartner
    • Transferkonzepts inklusive der Verstetigung der Anwendung
    • Konzepts zum Vorgehen und zur Methodik
    • Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplans
    • Profilbildungsbeitrags des Projekts für die HS
  • Durchführung der kooperativen Promotion.

Auf der Grundlage der Bewertungen der externen Gutachterinnen und Gutachter entsprechend der oben angegebenen Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen vom BMBF ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die FH mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen auf der Projektskizze aufbauenden förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung von formgebundenen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen:
foerderportal.bund.de/easyonline.
Bei gemeinsamen Anträgen mehrerer FH sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Koordinatorin/dem vorgesehenen Koordinator vorzulegen.
Im Förderantrag sind neben den Angaben der Projektskizze nachfolgend mindestens folgende Aspekte aufzuführen:

  • detaillierter Arbeitsplan mit Zuordnung des Personals zu den einzelnen Arbeitspaketen
  • konkrete Meilensteinplanung
  • aktualisierter Verwertungsplan
  • Notwendigkeit der Zuwendung
  • detaillierte Finanzplanung mit Erläuterungen
  • Kooperationsvereinbarung und belastbare Aussage zur Kooperationszusage in Form von verbindlicher und positionsgebundener Zurverfügungstellung von Drittmitteln und/oder Höhe der geldwerten Leistungen
  • Einhaltung der Auflagen aus dem bisherigen Begutachtungsprozess der Projektskizze.

Im Förderantrag sind etwaige Abweichungen zu Angaben in der Projektskizze besonders kenntlich zu machen und zu begründen.
Nach abschließender Antragsprüfung wird das BMBF über eine Förderung entscheiden.

  1. FuE = Forschung und Entwicklung
  2. oder eine Promotion an einer einschlägigen Hochschule mit Promotionsrecht, z. B. in Hessen

 
Die Ausschreibung steht online zur Verfügung unter http://www.forschung-fachhochschulen.de/bekanntmachungen/fh-sozial


Bekanntmachung des BMBF 

Zur „Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen im Rahmen des EU Joint Programme − Neurodegenerative Disease Research (JPND)“

Zuwendungszweck

Neurodegenerative Erkrankungen sind zum größten Teil unheilbare Erkrankungen, deren Eintreten stark mit dem Lebensalter zusammenhängt und die Betroffenen stark beeinträchtigt. Unter diesen Erkrankungen ist die Alzheimer-Erkrankung verantwortlich für die größte Krankheitslast. Weltweit sind ungefähr 47 Millionen Menschen von der Alzheimer’schen Erkrankung und ihren verwandten Störungen betroffen. Es wird erwartet, dass sich diese Zahl aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung alle 20 Jahre verdoppelt. Die direkten und indirekten Behandlungskosten von Alzheimer, ­Parkinson oder verwandten Erkrankungen werden europaweit auf 105 bis 160 Milliarden Euro und weltweit auf eine Billion US-Dollar pro Jahr geschätzt. Die derzeit verfügbaren Therapieansätze zielen überwiegend auf eine Linderung der Symptome ab. Die eigentlichen Ursachen der Erkrankung werden nicht adressiert, wodurch die Wirksamkeit begrenzt ist. In diesem Zusammenhang wurde das „EU Joint Programme − Neurodegenerative Disease Research“ (JPND) ins Leben gerufen. JPND verfolgt das Ziel, durch verbesserte Koordination der länderübergreifenden Forschungsanstrengungen die Erkrankungsursachen schneller zu verstehen, Therapien zu entwickeln und bessere Versorgungsansätze für Menschen mit neurodegenerativen Erkrankungen zu identifizieren. Die im Jahr 2012 publizierte JPND Forschungs- und Innovationsagenda zeigt entsprechende Forschungsprioritäten auf und bildet den Rahmen für zukünftige Anstrengungen.

Eine dringende Aufgabe stellt die Gewährleistung einer angemessenen Gesundheits- und Sozialversorgung für die Erkrankten, ihre Angehörigen und Pflegenden dar. Gegenwärtige Gesundheits- und Sozialversorgungskonzepte zielen darauf ab, das Leben mit neurodegenerativen Erkrankungen zu verbessern. Sie stellen den möglichen Eigenbeitrag betroffener Menschen und den Einfluss ihrer Umgebung auf die Erkrankung in den Mittelpunkt.

Die folgenden Förderorganisationen haben beschlossen, diese multinationale Bekanntmachung gemeinsam zu fördern, um hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren:

– Australien, National Health and Medical Research Council;

– Belgien, Research Foundation Flanders;

– Dänemark, Innovation Fund Denmark;

– Dänemark, Velux Fonden;

– Deutschland, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF);

– Finnland, Academy of Finland;

– Frankreich, French National Research Agency;

– Großbritannien, UK Alzheimer’s Society;

– Irland, Health Research Board;

– Italien, Ministry of Health;

– Kanada, Canadian Institutes of Health Research;

– Luxemburg, National Research Fund;

– Niederlande, The Netherlands Organisation for Health Research and Development;

– Norwegen, The Research Council of Norway;

– Polen, The National Centre for Research and Development;

– Slowakei, Ministry of Education, Science, Research and Sports;

– Spanien, National Institute of Health Carlos III;

– Schweden, Swedish Research Council for Health, Working Life and Welfare;

– Schweiz, Swiss National Science Fondation;

– Tschechische Republik, Ministry of Education, Youth and Sports;

– Türkei, Scientific and Technological Research Council of Turkey.

Mit dieser Fördermaßnahme leistet das BMBF einen Beitrag zur Ausgestaltung des Aktionsfelds 6 im Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung.

Gegenstand der Förderung

Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung einer begrenzten Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundprojekte. Sie sollen die Gesundheits- und Sozialversorgung sowohl auf Makroebene (Systeme und Infrastrukturen) sowie auf der Ebene der Betroffenen, ihrer Pflegenden und Familien untersuchen. Stärken und Schwächen formeller und informeller Pflegeansätze und der bestehenden Infrastrukturen sollen bewertet werden. Damit sollen Voraussetzungen für die Umsetzung verbesserter, evidenzbasierter Ansätze geschaffen werden, die die Qualität der Versorgung verbessern und die Lebensqualität Betroffener steigern.

Der überwiegende Teil der Forschung zur Gesundheits- und Sozialversorgung wäre ohne die aktive Beteiligung von Betroffenen unmöglich. Verbundprojekte müssen daher Betroffene, deren Betreuende und die Öffentlichkeit angemessen einbeziehen. Es wird erwartet, dass die geförderten Verbünde partizipatorische Ansätze in jedes Stadium des Forschungsprozesses einbeziehen, sofern dies angebracht ist. Dies schließt auch die Ausarbeitung des Forschungsantrags ein. Es muss beschrieben werden, auf welchen Ebenen des Forschungsprozesses Betroffene oder Betreuende beteiligt sein werden und welche Aufgaben sie übernehmen. Wenn möglich sollten Betroffenenvertretungen aus jedem der am Konsortium beteiligten Länder konsultiert werden. Sofern der Antrag keinen partizipatorischen Ansatz enthält, muss dies begründet werden. Weitere Informationen bietet die JPND-Internetseite unter dem Link: http://www.neurodegenerationresearch.eu/wp-content/uploads/2013/11/JPND-guide-for-Patient-and-Public-Involvement.pdf.

Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung können sich auf Patientinnen und Patienten mit den unten genannten neurodegenerativen Erkrankungen beziehen:

– Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;

– Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;

– Prionenerkrankungen;

– Motoneuronerkrankungen;

– Huntington-Krankheit;

– Spinozerebelläre Ataxie (SCA);

– Spinale Muskelatrophie (SMA)

 

Forschungsansätze sollten beispielsweise zu einem oder mehreren der folgenden Themen bearbeitet werden:

– Verbesserung von Versorgungswegen und -leistungen durch das Einbeziehen Betroffener

Unter anderem: Studien zu den Vor- und Nachteilen des „Advance Care Planning“ unter Berücksichtigung ethischer Aspekte; Identifizierung von Übergängen im Krankheitsverlauf in Bezug auf die Lebensqualität der Erkrankten und die Belastbarkeit Betreuender; Beobachtungsstudien zur Erfassung von Bedürfnissen, Stärken, Präferenzen und Werten von betroffenen Menschen und Betreuenden, inklusive Studien über suizidales Verhalten und Selbstmordrisiken; Forschung zur Individualisierung unterstützender Technologien, um auf die enorme Heterogenität des Bedarfs, der Fähigkeiten und der Präferenzen von Betroffenen und Betreuenden einzugehen.

– Faktoren, die den Verlauf und die Prognose von Krankheiten beeinflussen

Unter anderem: Zusammenspiel sozialer Faktoren mit ökonomischen, ökologischen und biologischen Faktoren bei ihren Auswirkungen auf den kognitiven Verfall, verhaltensbezogene und psychologische Symptome, die Selbst­einschätzung von Bewältigungsfähigkeit, Wohlbefinden und Krankheitsprogression sowie die Lebensqualität; ­Erforschung neuer Verfahren, die das Zusammenspiel sozialer Faktoren mit ökonomischen, ökologischen und biologischen Faktoren und deren Veränderungen im zeitlichen Verlauf untersuchen. Hierzu können Daten bestehender Kohorten genutzt werden; Forschung zur Prävention belastender Folgen der Erkrankung, einschließlich des Einflusses sozialer Reaktionen auf Krankheitsverlauf und -symptome.

– Ergebnisparameter mit Relevanz für die Erkrankten und ihre informellen Pflegepersonen

Unter anderem: Erforschung der Messbarkeit effektiver Faktoren, die den Krankheitsverlauf aus Sicht der Betroffenen positiv beeinflussen (z. B. Autonomie, Resilienz, Würde, die Chancen auf Gegenseitigkeit im sozialen Austausch, Nutzung der kognitiven Reserve, gesundheitsbezogene Lebensqualität sowie allgemeines Wohlbefinden). Hierdurch sollen die individuellen Stärken und Hoffnungen während des gesamten Krankheitsverlaufs, von den ersten Symptomen bis zum Lebensende, besser wiedergegeben werden.

– Palliativversorgung der Betroffenen

Unter anderem: Entwicklung, Erforschung und Implementierung globaler Qualitätsindikatoren für die Palliativversorgung unter Berücksichtigung von Barrieren und Erleichterungen bei der Pflege; Erforschung der letzten Lebensphase und der Nutzung des „Advance Care Planning“ zur Verbesserung der Lebensqualität, auch am Lebensende.

– Kosteneffektivität und Bezahlbarkeit von Behandlungen einschließlich ethischer Bedenken

Unter anderem: Studien zur Zugangsgerechtigkeit, Wirksamkeit und Kosteneffektivität von Präventions-, Diagnose-, Behandlungs-, Pflege-, Nachsorge- und Unterstützungswegen in den einzelnen Ländern; Forschung zur Übertragbarkeit aktueller Hospiz-Pflegemodelle in andere gesellschaftliche Betreuungssituationen.

Antragstellende sollen, wo dies angebracht ist, sozioökonomische Faktoren, Genderaspekte oder mögliche Komorbiditäten bei der Ausarbeitung der Forschungshypothesen, der Forschungsziele und des Arbeitsplans einbeziehen. Interkulturelle Aspekte und Diversität sollten über die Forschungsanstrengungen hinweg berücksichtigt werden, insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung von Instrumenten und Interventionsstrategien.

Maßnahmen zur Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie zur Förderung der Mobilität innerhalb des Verbunds (z. B. Austauschprogramme für Studierende sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden) sind erwünscht. Dies muss jedoch mit Blick auf die Fortbildungsmöglichkeiten des Einzelnen und auf das Forschungsfeld gerechtfertigt erscheinen. Es wird erwartet, dass Laboratorien, Kliniken oder Versorgungserbringer ihre Aktivitäten innerhalb der JPND-Partnerländer vernetzen, um auf europäischer Ebene Bedeutung zu ­erlangen. Die Einbindung von externem Fachwissen außerhalb der Neurodegenerationsforschung, z. B. aus der Erstversorgung, Gedächtnisambulanzen oder aus Überwachungsnetzwerken zur Verbesserung des eigenen Ansatzes ist erwünscht. Von der Zusammenarbeit muss ein klarer Mehrwert ausgehen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE*-Kapazität, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (die Definition für KMU der Europäischen Kommission ist hier einzusehen). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.

Unternehmen der Großindustrie sowie Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz von Großindustrie sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Zuwendungsvoraussetzungen

Forschungsverbünde sollen neue, klar definierte Ziele und Ansätze sowie strukturierte Arbeitspläne beinhalten, die innerhalb einer Zeitspanne von drei Jahren realisierbar sind.

Forschungsverbünde können aus regulären Verbundpartnern sowie aus externen Kooperationspartnern bestehen. Jede am Verbund beteiligte Arbeitsgruppe, die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt, stellt einen regulären Verbundpartner dar. Sofern unterschiedliche Arbeitsgruppen aus derselben Forschungseinrichtung eine Förderung beantragen, zählen diese als getrennte reguläre Verbundpartner. Eine Arbeitsgruppe wird typischerweise durch eine Arbeitsgruppenleiterin bzw. einen Arbeitsgruppenleiter oder eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. einen Nachwuchswissenschaftler geleitet.

Forschungsverbünde müssen drei bis sechs reguläre Verbundpartner, die bei den in Nummer 1.1 genannten Förderorganisationen antragsberechtigt sind, umfassen. Diese müssen aus mindestens drei unterschiedlichen Ländern stammen. Forschungsverbünde, die mindestens einen regulären Verbundpartner aus einem unterrepräsentierten euro­päischen Land (Tschechien, Polen, Slowakei) beinhalten, dürfen bis zu sieben reguläre Verbundpartner umfassen. Zur Gewährleistung eines Gleichgewichts bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit dürfen sich maximal zwei reguläre Verbundpartner aus dem gleichen Land an einem Konsortium beteiligen.

Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden.

Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.

Ausgaben für Forschung an bereits existierenden Datensätzen, Patientenregistern, Kohorten und Biomaterialsammlungen können gefördert werden, wenn die Nachhaltigkeit dieser Infrastrukturen sichergestellt ist. Zudem kann die Aufbereitung von projektspezifischen Forschungsdaten für eine Nachnutzung sowie für die Überführung in existierende Dateninfrastrukturen, z. B. standort- oder themenbezogene Datenbanken, gefördert werden.

Ausgaben für die Erstellung des Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben/Kosten während der Laufzeit des Vorhabens sind grundsätzlich zuwendungsfähig.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen an die deutschen Verbundpartner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zweistufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem „Joint Call Sekretariat“ bis spätestens zum 6. März 2018 zunächst eine gemeinsame Projektskizze für das geplante Verbundvorhaben in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. 

Bei Verbundprojekten ist die Projektskizze in Abstimmung mit der/dem vorgesehenen Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal

 

Verfahren - Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger

− Gesundheit −

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Telefon: 0228 3821-1210

Telefax: 0228 3821-1257

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

 

Ansprechpersonen sind:

Frau Dr. Sabrina Voß

Telefon: 0228 3821-2111

E-Mail: sabrina.voss@dlr.de

Herr Dr. Olaf Krüger

Telefon: 0228 3821-2111

E-Mail: olaf.krueger.1@dlr.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

 

Weitere Informationen sowie die Ausschreibung finden Sie hier: https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/7074.php

 


Bekanntmachung des BMBF

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen der Forschungs- und Transferinitiative "ASCOT+ – Technologiebasierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung". Erschienen im Bundesanzeiger vom 25.05.2018

 

Längst ist die Kompetenzorientierung zum Leitprinzip der beruflichen Bildung geworden. Der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ist spätestens seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) das Ziel einer jeden Ausbildung. Jedoch steht die Ausbildungs- und Prüfungspraxis weiterhin vor der Herausforderung, die Lehr-Lern-Arrangements und das Prüfungswesen kompetenzbasiert auszurichten. Bislang mangelt es vielfach an wissenschaftlich fundierten Kompetenzmodellen und -messverfahren beziehungsweise an Anwendungserfahrungen. Zeitgleich wandeln sich im Zuge der Digitalisierung nicht nur die Qualifikationsanforderungen an Fachkräfte, sondern es eröffnen sich auch neue Möglichkeiten für digitale Lern- und Lehrmedien und IT-gestützte Prüfungsinstrumente. Die Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ soll hierbei eine Vorreiterrolle spielen und anknüpfend an bestehende Erfahrungen innovative Konzepte und IT-gestützte Instrumente in der Berufsbildung entwickeln sowie die Machbarkeit und potenzielle flächendeckende Realisierung von IT-gestützten Lehr-Lernmedien und Prüfungsverfahren überprüfen. Im Sinne einer Anschlussfähigkeit an die Praxis sollen die Instrumente und Verfahren integrierbar sein in das bestehende Berufsbildungssystem und eine sinnvolle Ergänzung zu bereits existierenden Formaten und Instrumenten darstellen.

 

1   Förderziel und Zuwendungszweck

Die BMBF-Forschungs- und Transferinitiative "ASCOT+ Technologiebasierte Kompetenzmessung in der beruflichen Bildung" schließt nun an diese grundlegenden Forschungsarbeiten an und will die bestehenden Ansätze weiterent¬wickeln, um sie in relevanten Anwendungsfeldern der Berufsbildungspraxis einzusetzen.

Ziel von ASCOT+ ist es, bestehende Grundlagen und Ergebnisse (u. a. die validen Testverfahren und -items) aus der Vorgängerinitiative aufzugreifen, einer breiteren Nutzung in der Praxis zuzuführen und in ausgewählte Anwendungs- und Forschungsfelder (siehe unten Förderthemen) zu transferieren. ASCOT+ soll zur qualitativen Verbesserung von Lehr-Lernprozessen in der betrieblichen oder berufsschulischen Ausbildung, zur objektiveren Gestaltung der Leistungsfeststellung von Auszubildenden, zu einer umfassenderen Messung von ausgewählten Dimensionen der beruflichen Handlungskompetenz, zur Unterstützung der Akteure in der Ordnungsarbeit bei der kompetenzorientierten Formulierung von Ausbildungsordnungen und zur Weiterentwicklung ganzheitlicher, kompetenzorientierter Prüfungen beitragen.

 

 2   Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung sollen Projekte gefördert werden, die die Ergebnisse aus der vorangegangenen BMBF-Forschungsinitiative ASCOT aufgreifen und die dort entwickelten Modelle und Verfahren im Hinblick auf ihre Anwendung in der Praxis weiterentwickeln und die Anwendungsmöglichkeiten verbreitern.

Die Vielfalt der Berufelandschaft soll in den drei ausgewählten Berufsfeldern gewerblich-technische, kaufmännische und Gesundheitsberufe exemplarisch dargestellt werden. Die Projekte können sich sowohl auf Ausbildungsberufe der vorhergehenden Forschungsinitiative ASCOT als auch weitere neue Berufe innerhalb dieser Berufsgruppen beziehen.

Im Sinne eines umfassenden Verständnisses von beruflicher Handlungskompetenz sollen im Rahmen der Projekte von ASCOT+ Arbeiten zu Fachkompetenzen, berufsbezogenen sozialen und sprachlichen Kompetenzen, wie auch zu affektiven (im Sinne von volitionalen, emotionalen, motivationalen) Aspekten der Kompetenzentwicklung gefördert werden.

Antragsteller können eine Zuwendung zur Umsetzung ihres Projektkonzepts beantragen, wenn dieses inhaltlich mit mindestens einem der beiden Förderthemen korrespondiert. 

Förderthemen sind:

A. Transfer in Lehr-Lern-Situationen

B. Transfer in das Prüfungswesen und in die Ordnung anerkannter Ausbildungsberufe

 

3   Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, universitäre und sonstige wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Kammern und Sozialpartner. Das Projekt muss vom Antragsteller eigenständig durchgeführt werden. Eine Weiterleitung der Zuwendung oder eines Teils der Zuwendung an Dritte ist nicht zulässig.

 

4   Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Es können Einzel- und Verbundprojekte zur Förderung kommen. Antragsteller, die in die vorangegangene Forschungsinitiative ASCOT involviert waren, müssen Zugriffsoptionen auf in ASCOT entwickelte Kompetenzmodelle und Instrumente der jeweiligen Berufsgruppe nachweisen. Antragssteller, die nicht in die vorangegangene Forschungsinitiative ASCOT involviert waren, müssen sich an den in ASCOT entwickelten Kompetenzmodellen und IT-gestützten Messinstrumenten orientieren, indem sie den in ASCOT verfolgten methodischen Ansatz weiterführen und die definierten Anforderungen an die Gütekriterien erfüllen oder Zugriffsoptionen auf die ASCOT-Kompetenzmodelle und Instrumente sicherstellen.

 

5   Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse für eine Projektlaufzeit von grundsätzlich 36 Monaten gewährt werden.

Der Beginn der Förderung von Projekten ist für den 1. März 2019 vorgesehen. Die Bewilligungsbehörde (vergleiche Nummer 7.1) behält sich einen davon abweichenden Laufzeitbeginn vor.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, vergleichbare Institutionen sowie Kammern und Sozialpartner sind die zuwendungsfähigen von der Grundausstattung abgrenzbaren projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

6   Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des BMBF zur Projektförderung" (NABF) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die "Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017)".

 

7.1 Antragsverfahren

Mit der Durchführung der Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ hat das BMBF das BIBB gemäß § 90 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe f BBiG als Bewilligungsbehörde beauftragt.

Ansprechpartner ist das:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Arbeitsbereich 4.4 – Koordinierungsstelle "ASCOT+"

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn

Telefon: 02 28/1 07-29 09

E-Mail: ascot-plus@bibb.de.

Informationen zur Forschungs- und Transferinitiative ASCOT+ werden im Internet unter www.bmbf.de/de/bmbf-forschungs-und-transferinitiative-ascot-1228.html bekannt gemacht. Dort finden Sie auch Hinweise zu einer Informationsveranstaltung für Förderinteressierte. Eine Teilnahme wird empfohlen.

Förderanträge können ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Richtlinie eingereicht werden beim:

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

Arbeitsbereich 4.4 – Koordinierungsstelle "ASCOT+"

Postfach 20 12 64

53142 Bonn

(Postanschrift)

oder

Robert-Schuman-Platz 3

53175 Bonn

(Hausanschrift).

 

7.2 Einstufiges Verfahren

Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es findet eine fachliche Begutachtung unter Beteiligung externer Gutachterinnen und Gutachter statt.

Zur Erstellung und Einreichung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen 

Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php abgerufen werden.

Der Bewilligungsbehörde ist bis spätestens 24. September 2018 ein förmlicher Förderantrag über easy-Online und zusätzlich in vierfacher Ausfertigung in Papierform vorzulegen.

Förderanträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es gilt der elektronische Zeitstempel bei Einreichung des Förderantrags in easy-Online.

 

8   Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig.

Bonn, den 22. Mai 2018

Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

Weitere Informationen sowie die vollständige Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: 

www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1686.html


  • Innovationsfonds G-BA:

Die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, um für alle Patientinnen und Patienten eine flächendeckende und gut erreichbare, bedarfsgerechte medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Um die hierfür notwendigen Innovationen für die Versorgung zu entwickeln und zu erproben, hat der Gesetzgeber den Innovationsfonds geschaffen. Mit dem Innovationsfonds sollen sowohl neue Versorgungsformen als auch Versorgungsforschung gefördert werden. Die Versorgungsforschung hat die Aufgabe, wissenschaftliche Grundlagen für Lösungen zur Gestaltung, Organisation und Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens zu schaffen. Versorgungsforschung wird hier verstanden als die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Produkten und Dienstleistungen unter Alltagsbedingungen. Versorgungsforschung bezieht sich auf die Wirklichkeit der medizinischen Versorgung.
Es werden Forschungsprojekte gefördert, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind. In dieser Förderwelle veröffentlicht der Innovationsausschuss eine themenoffene Förderbekanntmachung.


Auszug aus der Bekanntmachung "Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenoffenen Förderung von Versorgungsforschung gemäß § 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiter-entwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung", 2 Gegenstand der Förderung.


Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.

Ansprechpartner:
innovationsfonds-versorgungsforschung(at)dlr.de
Zentrales Beratungstelefon: 0228-3821-1020
Einreichungsfrist: 23.05.2017 (12 Uhr)

Achtung wichtiger Hinweis: Es handelt sich um zwei Förderlinien

Förderung neuer Versorgungsformen
Förderung von Versorgungsforschung

Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Strukturierte Übersicht über alle Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)


3. Förderprogramme der Europäischen Union (EU)

Europäische Union (EU) - Portal 

EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm


Weitere Programme

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden regelmäßig neue Fördermaßnahmen und -programme ausgeschrieben.

  • EFRE NRW - Förderwettbewerb Gesundheit.NRW

Bitte Einreichungsfristen beachten

Das Land Nordrhein-Westfalen führt im Rahmen des Programms EFRE.NRW Wachstum und Beschäftigung 2014–2020 Wettbewerbe zur Auswahl qualitativ hochwertiger, innovativer Fördervorhaben durch.

Die Leitmarktwettbewerbe beziehen sich auf Wirtschaftsbereiche, die von besonderer Bedeutung für das Land sind. Bevorzugt gefördert werden Projekte, die umsetzungsorientierte Strategien und Lösungen für gesellschaftliche Problemstellungen anbieten. Die Projekte sollen von hoher strategischer Relevanz für die jeweilige Problemstellung und möglichst inter- und transdisziplinär ausgerichtet sein.

Im Rahmen des Wettbewerbs „Gesundheit.NRW“ werden Projekte unterstützt, die die Qualität der medizinischen Versorgung optimieren, Fehl-, Unter- oder Überversorgung vermeiden sowie Wirtschaftlichkeit gewährleisten. Wettbewerbsbereiche sind: Optimierung einer sektorübergreifenden gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung, insbesondere für Menschen mit Demenzerkrankungen; bedarfsgerechte Versorgung im Quartier; medizintechnische, telematische und telemedizinische Produkte und Dienstleistungen.

Das Verfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bei der LeitmarktAgentur.NRW, Projektträger Energie, Technologie, Nachhaltigkeit (PT ETN), Forschungszentrum Jülich GmbH, Tel. (02461) 690 601, E-Mail: etn(at)fz-juelich.de eingereicht werden.

Internet: http://www.leitmarktagentur.nrw

Der Wettbewerbsaufruf Gesundheit.NRW sowie weiterführende Informationen können hier abgerufen werden.

In den Jahren 2015 und 2016 gab es jeweils eine Einreichungsrunde, deren Frist zum 12. Mai 2015 und zum 4. März 2016 (jeweils 16.30 Uhr) endete.

 

 

 



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