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Forschungsprojekt „Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in Nordrhein-Westfalen“

Hintergrund

In Deutschland werden pro Jahr 730.000 Kinder geboren, die Tendenz ist steigend. Die Berufsgruppe der Hebammen spielt dabei eine wichtige Rolle, denn sie betreuen  Frauen, ihre Kinder und Familien während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und der Phase der frühen Elternschaft.  Das Recht auf Hebammenhilfe wird Frauen in Deutschland gesetzlich zugesichert und nicht zuletzt besteht für Ärztinnen und Ärzte bei jeder Geburt  die Pflicht eine Hebamme hinzuzuziehen. Zurzeit ist jedoch nicht bekannt, ob und in welcher Form Frauen ihr Recht auf Hebammenhilfe in Anspruch nehmen können, da kaum aussagekräftige Daten zur Versorgung mit Hebammenhilfe in Deutschland existieren. Der Runde Tisch Geburtshilfe NRW hat in seinem Abschlussbericht 2015 die Empfehlung ausgesprochen, sich dieser Problematik in Form einer Datenerhebung zur Versorgungssituation in NRW zu widmen (MGEPA, 2015). Das Bundesland NRW bietet aufgrund seiner Merkmale (Flächenland, städtische und ländliche Regionen, Ballungsgebiete) und der hohen Anzahl an Geburten und berufstätigen Hebammen die Möglichkeit, Referenzwerte für ganz Deutschland zu präsentieren.

Mit dieser quantitativen Querschnittsstudie wird die Empfehlung  des Runden Tischs Geburtshilfe NRW aufgegriffen. In zwei Teilprojekten werden Mütter und Hebammen zu den Versorgungsleistungen durch Hebammen  befragt. Ein Zeitraum von drei Jahren ist für das Projekt festgelegt worden. Es wird finanziert durch das Landeszentrum Gesundheit NRW (Förderkennzeichen LZG TG 72 001/2016).

Ziel

Die Anzahl der in NRW arbeitenden Hebammen, ihre Tätigkeitsfelder und regionsbezogenen Betreuungsangebote im klinischen sowie außerklinischen Bereich werden ermittelt. Es wird außerdem dargestellt, welche Hebammenleistungen Frauen und ihre Familien in der Zeit von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und früher Elternschaft in Anspruch nehmen.  Durch diese parallele Befragungen soll ein Eindruck zum Bedarf an Hebammenleistungen in NRW gewonnen werden,  ob dieser durch  das vorhandene Angebot gedeckt wird und welche Faktoren gegebenenfalls die Inanspruchnahme beeinflussen.

Ablauf, Forschungsplan

Nach Beginn des Forschungsprojekts im Dezember 2016 folgen im Jahr 2017 die Literaturrecherche, die Planung der Rekrutierung der Teilnehmerinnen sowie  die Erstellung der Fragebögen und Pretests zur Erprobung der Messinstrumente. Die Ethikkommission der Hochschule für Gesundheit wird einbezogen. Im Jahr 2018 können Hebammen und Mütter durch die Beantwortung eines Fragebogens nach Wahl online oder per Post teilnehmen. Das Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) wird eingehalten.

Im Teilprojekt A werden Mütter, vier Monate nach der Geburt zur Versorgung durch Hebammen befragt. Es wird geprüft, ob die tatsächlich erhaltene Hebammenversorgung mit den gesetzlich festgelegten Möglichkeiten  und der benötigten bzw. gewünschten Betreuung übereinstimmt. Es werden ca. 10.000 junge Mütter angesprochen an der Befragung teilzunehmen.

In Teilprojekt B sollen in einer Vollerhebung  alle in NRW wohnenden und/oder tätigen Hebammen erfasst und befragt werden. Es wird zudem untersucht, welche Daten bzw. Datenquellen erforderlich sind, um die Versorgung durch Hebammen darstellen zu können.  Einen Feldzugang bieten dabei unter anderem  etablierte  Kooperationen zwischen der hsg und geburtshilflichen Einrichtungen  im klinischen und außerklinischen Bereich, Netzwerke unter Kolleginnen, sowie die berufsständischen Interessenvertretungen.

Das Vorhaben stellt die bisher größte und umfassendste aktuell laufende Studie zur Versorgungssituation mit Hebammenhilfe in Deutschland dar.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie auf der Projektwebsite: www.HebAB.nrw.

 

Kontakt

Mirjam Peters (Teilprojekt A - Mütterbefragung)

Andrea Villmar (Teilprojekt B - Hebammenbefragung)

 

Projektleitung

Prof. Dr. Rainhild Schäfers (Teilprojekt A - Mütterbefragung)

Prof. Dr. Nicola H. Bauer (Teilprojekt B - Hebammenbefragung)

Prof. Dr. Thomas Hering (Methodische Beratung)

 

 

Quellen

MGEPA. (2015). Abschlussbericht Runder Tisch Geburtshilfe. VNr 165.

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