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Sie haben eine Absage für einen Studienplatz erhalten?

Die Nachfrage der Studiengänge der hsg ist so groß, dass leider nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden können. Deshalb erfolgt in den NC-Studiengängen ein Auswahlverfahren nach diesen Kriterien. Daraus ergaben sich in den letzten Zulassungsverfahren folgende Auswahlgrenzen. Die Auswahlgrenze des aktuellen Verfahrens wird Ihnen in Ihrer Ablehnung mitgeteilt. Der Versand dieser Ablehnungen erfolgt ausschließlich per E-Mail.

Außerdem finden Sie auf viele Fragen zu dem Auswahlverfahren, Sonderanträgen usw. in unserer FAQ-Liste Antworten. Zum jetzigen Zeitunkt - zu dem Sie eine Absage erhalten haben - können folgende Informationen für Sie von Bedeutung sein:


Zum Nachrückverfahren anmelden

Sollten Bewerber*innen, die vor Ihnen den Platz angeboten bekommen haben bzw. die über Ihnen auf der Rangliste stehen, diesen Studienplatz ablehnen, wird dieser an nachfolgende Bewerber*innen in der Rangliste weiter vergeben. Diese Weitergabe von Plätzen, die nicht in Anspruch genommen werden, nennt man Nachrückverfahren. Im Zuge dieses Nachrückens kann es dazu kommen, dass Sie ein paar Tage/Wochen nach dem Erhalt der Absage doch noch eine Zusage in Ihrem E-Mail-Postfach finden.

Nach dem Vergleich der Auswahlgrenzen aus der Ablehnung und Ihren persönlichen Kriterien können Sie selbst abschätzen, wie weit Sie von der Auswahlgrenze entfernt sind. Aussagen zu Chancen kann die Hochschule nicht treffen. Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren müssen Sie uns aktiv innerhalb der Erklärungsfrist mitteilen. Sollte es ggf. zu einem zweiten Nachrückverfahren (2. NRV) kommen, müssen Sie Ihre Teilnahme hierzu erneut / gesondert erklären.

Erst wenn alle Plätze belegt sind, wird nicht mehr nachgerückt. Das Vergabeverfahren ist dann beendet. Wir informieren darüber entsprechend über unsere Homepage.

Wichtige Hinweise dazu:

  • Die Vergabeordnung NRW sieht leider kein Nachrückverfahren für die Vorab-Quoten wie z.B. Zweitstudium vor. Beobachten Sie in den kommenden Wochen gerne unsere Internetseite, ob ggf. im späteren Verlauf des Zulassungsverfahrens ggf. ein Losverfahren durchgeführt wird.
  • Informieren Sie sich ausführlich unter dem Punkt "Nachrückverfahren" in unserer FAQ-Liste.
  • Um Ihre Teilnahme zu erklären, folgen Sie bitte den Informationen unserer Homepage sowie der Mitteilung über die Absage. In dieser E-Mail wird Ihnen sowohl die Frist als auch Ihr "Token" mitgeteilt, den Sie zwingend zur Teilnahme am Nachrückverfahren benötigen.

Nächstes Jahr

Trotz Ihrer nun erhaltenen Absage steht einer Bewerbung (zum Wintersemester) im kommenden Jahr nichts im Wege. Informieren Sie sich rechtzeitig über ggf. geänderte Bewerbungsmodalitäten und -fristen. Diese könnten sich im Vergleich zu diesem Jahr verändern. Bewerbungsdaten aus vergangenen Semestern werden im Sinne des Datenschutzes nicht archiviert, somit ist eine komplett neue Bewerbung mit den einzureichenden Unterlagen nötig.


Vorbereitung

Nutzen Sie die Zeit bis zum nächsten Studienstart z.B. um weitere Praxiserfahrungen zu erwerben und/oder überlegen Sie, wie Sie die Wartezeit bis zum nächsten Studienstart sinnvoll überbrücken können. Beachten Sie dabei vor allem den FAQ-Eintrag zur Wartezeit.


Alternativen

Natürlich stehen Ihnen ebenso alle anderen Alternativen zur Verfügung - dazu können zählen:

  • ein Freiwilliges soziales / ökologisches Jahr,
  • ein Bundesfreiwilligendienst
  • eine praktische Ausbildung,
  • (weitere) Praktika,
  • ein Auslandsaufenthalt oder
  • ein Studium an einer anderen Hochschule. Beachten Sie hierbei jedoch, dass Studienzeiten an anderen Hochschulen in Deutschland wartezeitschädlich sind - dazu mehr in unserem FAQ-Eintrag "Wie wird die Wartezeit berechnet?".

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