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Auswahlgrenzen / NC-Werte

Die NC-Werte werden nicht vor dem Verfahren festgelegt! Aufgrund des knappen Studienplatzangebots der hsg generieren sich die NC-Werte erst nach Ablauf des Bewerbungsverfahren aus der aktuellen Bewerberstruktur. Da sich die Bewerberstruktur jedes Jahr neu zusammensetzt, bilden sich die Auswahlgrenzen jedes Jahr neu. 


Die Auswahlgrenzen des Verfahrens 2018/19

Die  Erfahrungswerte / NC-Werte der Auswahlgrenzen aus den letzten 2 Vergabeverfahren finden Sie in dieser Übersicht zusammengefasst.

Diese Werte dienen Ihnen ausschließlich zur Orientierung, daraus lassen sich keine Zulassungsgarantien für kommende Verfahren ableiten. Auch die Hochschule kann keine Prognosen über voraussichtliche Zulassungschancen aussprechen.

Lassen Sie sich von den NC-Werten vergangener Semester nicht abschrecken. Verschiedene Faktoren können sich auf die Veränderung dieser Auswahlgrenzen auswirken:

  • steigende oder sinkende Bewerber-Nachfrage,
  • erlangte "bessere" oder "schlechtere" Abiturnoten der Bewerber*innen,
  • Bewerber*innen mit sehr langer oder sehr kurzer Wartezeit,
  • unterschiedlicher Verlauf der Nachrückverfahren und
  • viele andere Faktoren mehr.

Hierdurch können die Auswahlgrenzen / NC-Werte nach oben oder unten schwanken. So bestehen auch Chancen für Bewerber*innen, die ggf. nicht genau den NC-Wert aus dem vergangenen Jahr erreicht haben. Neben den Informationen zu der Frage "Wie erfolgt die Auswahl?" finden Sie weitere Fragen und Antworten in unserer FAQ-Liste.


Wichtige Hinweise

Der Studiengang Pflege ist nicht zulassungsbeschränkt im Sinne eines NC´s - Infos zum Bewerbungsverfahren in der Pflege finden Sie hier.

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