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Ihre Bewerbung im Zusammenspiel mit hochschulstart.de

Zum kommenden Wintersemester 2019/20 nehmen folgende zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Gesundheit (hsg) am Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) der Stiftung für Hochschulzulassung teil:

  • Ergotherapie, B.Sc.
  • Hebammenkunde, B.Sc.
  • Gesundheit und Diversity, B.A.
  • Gesundheit und Sozialraum, B.A.
  • Gesundheitsdaten und Digitalisierung, B.A.
  • Logopädie, B.Sc.
  • Physiotherapie, B.Sc.

Hier finden Sie Informationen zum neuen Bewerbungsablauf:

Informieren Sie sich zunächst über das Studienangebot der hsg .

Legen Sie sich einen Account bei hochschulstart.de an. Nutzen Sie dafür gerne unsere Checkliste zur Selbstregistrierung. Eine mehrfache Registrierung ist nicht zulässig. Sie erhalten eine Bewerber-ID und eine BAN, diese Identifikationscodes werden einmalig vergeben und identifizieren Sie jederzeit bei hochschulstart.de sowie bei jeder teilnehmenden Hochschule, an der Sie sich bewerben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen von Daten, die Ihre Person betreffen (Adressänderungen usw.), IMMER unter Ihrem Account bei hochschulstart.de vollziehen müssen. Daten, die im hsg-Portal geändert werden, gehen beim Datenaustausch verloren.

Loggen Sie sich auf dem Portal der hsg mit der Bewerber-ID und der BAN ein und durchlaufen Sie bis zum 15.07. die Online-Bewerbung. Nutzen Sie dazu ...

  diesen Zugang zum Portal für die Online-Bewerbung.

Die Nutzung dieses Portals (insbesondere die Online-Bewerbung) ist aktuell nicht für mobile Endgeräte (Smartphone / Tablet) ausgelegt! Wir raten dringend dazu, die Bewerbung an einem Desktop-PC oder Laptop durchzuführen, um das Portal in vollem Funktionsumfang nutzen zu können.

 

Im Portal von hochschulstart.de erhalten Sie außerdem jederzeit eine Übersicht all Ihrer Bewerbungen, diese müssen Sie in eine Reihenfolge bringen (Platz 1 = absoluter Wunschstudienplatz).

Diese Priorisierung ist nur bis zum 18.08. (Ende der Entscheidungsphase) möglich!

Ab dem 16.07. können durch die Hochschulen Zulassungsangebote ausgesprochen werden. Die Zulassung erfolgt weiterhin nach den geltenden Zulassungsvoraussetzungen (i.d.R. Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit).

Wenn Sie ein oder mehrere Zulassungsangebote erhalten haben, können Sie sich sofort für ein Angebot entscheiden und dieses im Portal von hochschulstart.de annehmen. ABER: Sobald Sie ein Zulassungsangebot angenommen haben, ist das gesamte Zulassungsverfahren für Sie abgeschlossen und all Ihre Bewerbungen und weiteren Zulassungsangebote werden gelöscht! So können die von Ihnen freigewordenen Plätze an andere Bewerber*innen weitergegeben werden.

Wenn Ihr Wunschstudienplatz noch nicht bei den Zulassungsangeboten dabei ist, können Sie weiter abwarten. Alle eingehenden Zulassungsangebote bleiben zunächst bestehen, auch wenn Sie nichts unternehmen. Jedoch bleibt zu Beginn der Koordinierungsphase 2 (ab dem 19.08.) nur das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot erhalten. Alle anderen darunter liegenden Zulassungsangebote werden dann gelöscht. In dieser Phase haben Sie nur eingeschränkt die Möglichkeit Zulassungsangebote anzunehmen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Ihnen in der Entscheidungsphase (16.08.-18.08.) ein oder mehrere Angebote vorliegen, verwandelt sich das Zulassungsangebot der Hochschule, die Sie mit der höchsten Priorität (also Platz 1) bewertet haben, nach dem Zeitraum vom 19.08. bis 23.08. automatisch in eine Zulassung. Achtung: Deshalb ist die Priorisierung der Angebote bis zum 18.08. so wichtig!

Am Ende der Koordinierungsphase 2 (23.08.) wird Ihr aktuelles Zulassungsangebot automatisch in eine Zulassung umgewandelt bzw. eine Ablehnung erstellt, sollte Ihnen kein Zulassungsangebot vorliegen.

Priorisierung der Bewerbungen

Informieren Sie sich hier über die mögliche Priorisierung bei hochschulstart.de

Glossar

Dialogorientiertes Serviceverfahren:

Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist ein webbasiertes System zur Koordinierung der Bewerbungen und Zulassungen in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Bachelor) führen.

hochschulstart.de:

Bezeichnung der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in der Kommunikation gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern.

Studienangebot:

Ein im DoSV innerhalb eines Vergabeverfahrens angebotener Studiengang (=Studienplatz).

Zulassungsangebot:

Ein Zulassungsangebot ist eine der Bewerberin oder dem Bewerber durch die Hochschule angebotene Option, eine Zulassung für ein beworbenes Studienangebot erhalten zu können. Die Erteilung eines Zulassungsangebotes setzt voraus, dass die Bewerbung den Grenzrang mindestens einer Rangliste der Hochschule für das beworbene Studienangebot erreicht. Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Möglichkeit, das Zulassungsangebot anzunehmen oder auf Angebote für weitere, höher priorisierte Studienwünsche zu warten.

Zulassung:

Eine Zulassung wird einer Bewerberin bzw. einem Bewerber für ein bestimmtes Studienangebot an einer bestimmten Hochschule erteilt. Sie vermittelt das Recht der Bewerberin bzw. des Bewerbers, sich für dieses Studienangebot an der Hochschule für das kommende Erstsemester immatrikulieren zu dürfen.

Sollten Sie hier nicht fündig geworden sein, finden Sie Ihr gesuchtes Schlagwort evtl. hier.

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