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Im Folgenden erhalten Sie eine Reihe an Informationen zur Gasthörerschaft.

Diese Gasthörerschaft ist jedoch weniger für die Zielgruppe der Studieninteressierten ausgerichtet, die nur mal einen ersten Einblick in eine Lehrveranstaltung erhalten wollen, um vorab ggf. ihre Studienentscheidung zu überprüfen.

Hierzu ist die Möglichkeit des "Schnupperstudiums" wesentlich besser geeignet. Nutzen Sie gerne die Gelegenheit und informieren Sie sich unter www.hs-gesundheit.de/to/schnupperstudium und nehmen mit der Zentralen Studienberatung ( ZSB ) Kontakt auf.

Informationen zur Gasthörerschaft

Mit Hilfe einer Gasthörerschaft kann es Interessierten möglich gemacht werden einzelne Lehrveranstaltungen eines bestimmten Studienganges an der Hochschule für Gesundheit besuchen zu können. Interessierte können eine Zulassung als Gasthörer*in beantragen, hierfür steht ein Antragsformular zur Verfügung - dieses ist unten auf dieser Seite verlinkt.


Bitte beachten Sie zuerst die folgenden Informationen, die weiter über Regularien einer Gasthörerschaft aufklären:

Wichtig:

Gasthörer*innen ist es erlaubt, nur die genannte/n Modulveranstaltung/en zu besuchen, für die der entsprechende Studiengang sein Einverständnis gegeben hat. Dieses Einverständnis gilt ausschließlich für das beantragte Semester und kann auf bestimmte Veranstaltungsarten (z.B. nur Vorlesungen) begrenzt werden. Gibt der Studiengang aufgrund begrenzter Kapazitäten kein Einverständnis, kann keine Zulassung als Gasthörer*in erfolgen.

Außerdem gilt:

  • Für die Gasthörerschaft an der hsg ist eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) nicht erforderlich.
  • Gasthörer*innen sind keine regulären Studierende an der hsg und zahlen keinen Sozialbeitrag ein und erhalten somit auch kein Semesterticket des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr.
  • Der Gasthörerbeitrag von derzeit 100,00 Euro ist pro beantragtes Semester fällig und wird auch in voller Höhe gefordert, wenn die Zulassung während eines laufenden Semesters beantragt wird.
  • Besteht nach einer Gasthörerschaft für ein Semester noch weiteres Interesse an der Gasthörerschaft im darauf folgenden Semester, so ist ein erneuter Antrag zu stellen. Das Einverständnis des Studienganges ist dann erneut einzuholen.
  • Gasthörer*innen sind während ihres Aufenthaltes oder auf Wegstrecken zur Hochschule oder von der Hochschule nach Hause (mangels Immatrikulation als Studierende) nicht über die Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert.
  • In der Regel nehmen Gasthörer*innen ausschließlich an Vorlesungen und Seminaren teil, von einer Teilnahme an praktischen Einsätzen oder beispielsweise Übungen mit Verletzungsgefahr wird deshalb abgesehen.
  • Eine Anrechnung von Studienleistungen auf ein evtl. späteres Studium ist nicht möglich, das heißt, Sie können als Gasthörer*in keine Leistungsnachweise erwerben oder Prüfungen ablegen.

Wie geht es nun weiter?

Sie haben sich alle oben stehenden Informationen zur Gasthörerschaft sorgfältig durchgelesen und haben Interesse, einen Antrag auf Zulassung zur Gasthörerschaft zu stellen? - Dann nutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular.

Eine Zulassung zur Gasthörerschaft kann erst ausgesprochen werden, ...

  • nach Eingang des Antrages auf Zulassung zur Gasthörerschaft,
  • inkl. der Einverständniserklärung des Studienganges zum Besuch eines Moduls bzw. mehrerer Module
  • sowie nach Zahlungseingang des Gasthörerbeitrages auf dem Bankkonto der Hochschule für Gesundheit. Die Bankverbindung entnehmen Sie dem Antragsformular. Der Zahlungseingang kann bei einer kurzfristigen Zulassung auch durch Einzahlungsbeleg / Quittung / Kontoauszug nachgewiesen werden.

Den vollständig ausgefüllten Antrag (inkl. dem bereits eingeholten Einverständnis des betreffenden Studienganges) reichen Sie bitte zwecks Bearbeitung persönlich im Studierendenservice ein oder senden uns diesen per Post zu.


Betreuung durch den Studiengang

Die weitere inhaltliche Betreuung übernimmt der betreffende Studiengang, bei dem Sie eine Gasthörerschaft anstreben.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Inhaltliche Koordination der Gasthörerschaft (Zweck, Interesse, …)
  • Organisation von Besuchen der Lehrveranstaltungen (Termine, Ort, Ansprechpartner, …)
  • Ausgabe des (ggf. eingeschränkten) Stundenplans, da kein Zugriff auf den Online-Campus ermöglicht werden kann für Gasthörer*innen
  • Ausgabe relevanter Materialien / Skripte, da kein Zugriff auf die E-Learning Plattform „Moodle“ ermöglicht werden kann für Gasthörer*innen

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