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Bewerbung auf ein höheres Fachsemester an der hsg

Sie interessieren sich für ein Studium in einem höheren Fachsemester an der hsg? Dann beachten Sie bitte folgende Unterschiede:

  • Sollten Sie bereits an der hsg Ihren Wunschstudiengang studiert haben, dann folgen Sie bitte diesem Bewerbungsweg.
  • Haben Sie Ihre Leistungen jedoch an einer anderen Hochschule erworben, so nutzen Sie bitte diesen Bewerbungsweg.

Bitte beachten Sie im Vorfeld folgendes:

In der Regel ist zum Einstieg in ein höheres Fachsemester folgender Takt zu berücksichtigen:

  • Der Einstieg zu geraden Fachsemestern (2, 4, 6, 8) findet einzig zum Sommersemester statt,
  • der Einstieg zu ungeraden Fachsemestern (1, 3, 5, 7) einzig zum Wintersemester.

Studienplätze in einem höheren Fachsemester können nur dann vergeben werden, wenn in dem jeweiligen Studiengang und in dem jeweiligen / beantragten Fachsemester nach Ende der Bewerbungsfrist noch Kapazitäten frei sind. Diese Kapazitäten ergeben sich aus folgender Rechnung:

   vorgeschriebene Auffüllgrenze
 - Rückmeldungen
= freie Kapazitäten

Beispiel 1:
Die Auffüllgrenze liegt bei 34 Studienplätzen. 38 Studierende des betreffenden Studienganges melden sich zu dem Fachsemester (zu dem Sie sich bewerben möchten) zurück, d.h. es gibt leider keine freien Kapazitäten im Studiengang. Es kann deshalb kein*e Bewerber*in berücksichtigt werden.

Beispiel 2:
Die Auffüllgrenze liegt bei 34 Studienplätzen. Jedoch melden sich nur 32 Studierende des betreffenden Studienganges zu dem Fachsemester (zu dem Sie sich bewerben möchten) zurück, d.h. es gibt 2 freie Plätze.

Ihre Bewerbung nimmt somit am speziellen Vergabeverfahren für die Auswahl zum höheren Fachsemester teil.


Wichtig: Studienvoraussetzungen

Erhalten Sie im Zuge Ihrer Bewerbung auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester eine Zulassung, so sind zur persönlichen Einschreibung ebenso die geltenden Voraussetzungen nachzuweisen, wie sie für Studienanfänger zum ersten Fachsemester gelten.


Zu- und Absagen

Wie oben bereits beschrieben wird erst nach Ende der Bewerbungsfrist ermittelt, ob und wenn ja, wie viele Studienplätze zu besetzen sind. Danach sind verschiedene Konstellationen möglich:

1) Es sind im betreffenden Studiengang / Fachsemester Plätze zu vergeben, es folgt ein Vergabeverfahren:
  - Sie können einen Studienplatz erhalten, wir informieren Sie per E-Mail und laden zur Einschreibung ein oder
  - Sie können leider aufgrund der Rangfolge nicht berücksichtigt werden, wir informieren Sie (ggf. per E-Mail).

2) Es sind im betreffenden Studiengang / Fachsemester keine Plätze zu vergeben:
  - Wir informieren Sie (ggf. per E-Mail).

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