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Internationale Studienbewerber


Bewerbergruppe 1: Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben

 Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter "Bildungsinländer".

Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. 


Bewerbergruppe 2: Bewerber*innen innerhalb der EU oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen

Sie sind Bürger*in in einem EU-Mitgliedsland oder in einem EWR-Staat (Island, Liechtenstein oder Norwegen)?

Dann sind Sie damit den deutschen Bewerber*innen im Vergabeverfahren der Studienplätze gleichgestellt.

 


Bewerbergruppe 3: Internationale Bewerber*innen

Sie sind Bürger*in eines Landes außerhalb der EU und wohnen nicht in Island, Liechtenstein oder Norwegen. 

Sie haben Ihren Bildungsabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben.

Sie bewerben sich in einer gesonderten Quote. Jeweils 7% der Studienplätze eines Studienganges werden in dieser Quote vergeben.


Bewerbergruppe 4: Informationen für deutsche Staatsbürger*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

Wenn Sie deutsche*r Staatsbürger*in sind, finden Sie hier zusätzliche Informationen über die Anerkennung Ihrer ausländischen (Vor-)Bildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife. 


Information für Geflüchtete

Willkommen in Deutschland!

Sie interessieren sich für ein Studium an unserer Hochschule für Gesundheit?

Dann haben Sie bei uni-assist die Möglichkeit, Ihre Bildungsabschlüsse kostenfrei prüfen zu lassen.

Sie können die Kostenbefreiung bei uni-assist beantragen und sich dann an bis zu drei uni-assist-Hochschulen kostenlos bewerben.
Ihre Unterlagen und Zeugnisse werden geprüft und begutachtet. Im nächsten Schritt informiert Sie uni-assist über das Prüfergebnis und stellt uns die Informationen zu Ihren Unterlagen zur Verfügung. Ihr Prüfergebnis von uni-assist wird für die Entscheidung, ob Sie einen Studienplatz erhalten, genutzt.

Das kostenlose Verfahren für geflüchtete Menschen bietet einen weiteren Vorteil: Sie erhalten von uni-assist eine "HZB-Bescheinigung", die Informationen zu Ihrem Bildungshintergrund und dem Zugang zum deutschen Hochschulsystem enthält. Diese Bescheinigung können Sie auch anderen Hochschulen vorlegen. „HZB“ bedeutet Hochschulzugangsberechtigung, also ob Sie mit Ihren Zeugnissen in Deutschland studieren dürfen. Die HZB-Bescheinigung enthält Angaben zur Art des Hochschulzugangs, zum deutschen Notenäquivalent und zu den vorgelegten Zeugnissen. Also alle Angaben, auf deren Grundlage eine Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorgenommen wurde.

In drei Schritten kostenfrei über uni-assist bewerben:
1.    Sie stellen online einen Antrag auf Kostenbefreiung für geflüchtete Menschen. Hier finden Sie weitere Informationen und das Portal für Kostenbefreiung.
2.    uni-assist prüft den Antrag und schickt Ihnen anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit Ihrer uni-assist Bewerber-Nummer.
3.    Jetzt können Sie sich an bis zu drei Hochschulen pro Semester kostenfrei über das uni-assist Online-Portal bewerben.

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