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Studium > Studieninteressierte > Bewerbung > Internationale Bewerber*innen > 1 - Hochschulzugang in Deutschland

Bewerbergruppe 1: Hochschulzugang in Deutschland erworben

Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, aber Ihre Hochschulreife (Abitur, Fachabitur mit schulischen und praktischen Teil oder einen vergleichbaren inländischen Abschluss) in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, sind Sie ein so genannter „Bildungsinländer“. 

Es gelten für Sie die gleichen Bedingungen wie für deutsche Studienbewerber*innen mit einer deutschen Hochschulreife. Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der hsg Sie sich interessieren - beachten Sie die Unterschiede!


Interesse an einem Studienplatz:

Informieren Sie sich ausführlich über die Bewerbung um einen dieser Studienplätze. Sie nutzen bitte unser Online-Portal zur Bewerbung - dieses erreichen Sie dort ab Mitte Mai. Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten an die für die Bewerbung erforderlich sind.

Bewerbungsfrist ist hier der 15. Juli für unsere NC-Studiengänge!

Den Bewerbungsablauf für unsere zulassungsfreien Bachelor-Studiengänge finden Sie hier!

Den Bewerbungsablauf für unsere zulassungsfreien Master-Studiengänge finden Sie hier!

Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden durch Ihr Zeugnis nachgewiesen.


Interesse am Studiengang Pflege:

Informieren Sie sich ausführlich über die Bewerbung um einen Studienplatz in der Pflege. Die Bewerbung selbst richten Sie an die entsprechenden Kooperationspartner.

Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden in der Regel durch Ihr erlangtes Zeugnis nachgewiesen.


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