Studium > Studieninteressierte > Bewerbung > Internationale Bewerber*innen > 2 - EU-Bürger*innen / deutschen Bewerber*innen gleichgestellt
Bewerbergruppe 2: EU-Bürger*innen
Sind Sie Bürger*in eines EU-Mitgliedslandes (oder Bürger*in Islands, Liechtensteins, Norwegens) muss vorerst geprüft werden, ob dieser Bildungsabschluss anerkannt werden kann bzw. gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ist.
Schritt 1: Studienvoraussetzungen
Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der hsg Sie sich interessieren.
Bitte beachten Sie die Unterschiede und Voraussetzungen!
Informationen zu unseren Studiengängen und den spezifischen Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier!
Schritt 2: Bewerbung um einen Studienplatz:
NC-Studiengänge
Sie bewerben sich bis zum 15. Juli im Onlineportal der hsg. Geben Sie im Onlineportal der hsg Ihre Abiturnote mit 4,0 ein. Nachdem Ihre Nachweise umgerechnet worden sind, ändern wir Ihre Note von 4,0 auf den von uns errechneten Wert. Sollten wir feststellen, dass Sie über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, sperren wir Ihre Bewerbung im Onlineportal der hsg. Sie können dann zum kommenden Semester nicht am Auswahlverfahren teilnehmen.
Studiengang Pflege
Für den Studiengang Pflege gelten sowohl andere Fristen als auch ein gesondertes Bewerbungsverfahren! Informationen dazu finden Sie hier!
Schritt 3: Bewerben bei uni-assist
Nach der Bewerbung im Onlineportal der hsg bewerben Sie sich zusätzlich noch bis zum 15. Juli bei uni-assist. Uni-assist prüft für uns Ihre ausländischen Zeugnisse und rechnet Ihre Note in das deutsche Notensystem um. Dieses Ergebnis wird der hsg dann mitgeteilt. Zu uni-assist geht's hier:
Sie durchlaufen die Online-Bewerbung von uni-assist und geben dort an, an welcher Hochschule (Hochschule für Gesundheit) und an welchem Studiengang Sie Interesse haben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist teilt Ihnen die hsg mit, ob Sie einen Studienplatz erhalten oder nicht.
Hinweis: Zusammen mit der Bewerbung bei uni-assist müssen Sie einen der folgenden Sprachnachweise einreichen. Ohne Sprachnachweis können Sie nicht am Zulassungsverfahren beteiligt werden.
Studiengang Pflege
Für den Studiengang Pflege gelten sowohl andere Fristen als auch ein gesondertes Bewerbungsverfahren! Informationen dazu finden Sie hier!
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass für einige Studiengänge bei der Einschreibung zusätzliche Dokumente vorzulegen sind. Informationen zu unseren Studiengängen und den spezifischen Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier!