Startseite - Hochschule für Gesundheit

Studium > Studieninteressierte > Bewerbung > Internationale Bewerber*innen > 3 - Bewerber*innen außerhalb der EU

Bewerbergruppe 3: Bewerber außerhalb der EU

Sie sind Bürger*in eines Landes außerhalb der EU (oder Islands, Liechtensteins, Norwegens) und haben dort einen ausländischen Bildungsabschluss erworben? Dann muss vorerst geprüft werden, ob dieser Bildungsabschluss anerkannt werden kann bzw. gleichwertig mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung ist. Diese Überprüfung übernimmt uni-assist.

Bei dem weiteren Vorgehen ist wichtig, für welchen der Studiengänge an der hsg Sie sich interessieren - beachten Sie die Unterschiede!


Interesse an einem NC-Studienplatz:

Sie informieren sich ausführlich über die Studiengänge, die Voraussetzungen und Sprachkenntnisse auf unseren Internetseiten und bewerben sich dann bei uni-assist. Dort nutzen Sie die Onlinebewerbung, überweisen die erforderliche Gebühr und senden Ihre Unterlagen ein. Bewerbungsfrist bei uni-assist ist der 15.6. eines Jahres!

Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen kann uni-assist feststellen, ob Sie über einen Zugang zu deutschen Hochschulen verfügen. Gleichzeitig rechnet uni-assist Ihre Nachweise in das deutsche Notensystem um. Diese Note wird der hsg von uni-assist mitgeteilt. Dann kann die Auswahl der Studierenden erfolgen.

Sollte uni-assist jedoch feststellen, dass Sie über keinen deutschen Hochschulzugang verfügen, können Sie zum kommenden Semester nicht am Auswahlverfahren teilnehmen.

Die Auswahl

Innerhalb dieser Quote (für internationale Bewerber*innen der Fallgruppe 3) werden nun die Bewerber*innen bestimmt, die eine Zulassung erhalten können. Dieser Quote stehen jeweils 7% der Studienplätze eines Studienganges zur Verfügung. Das Kriterium dieser Auswahl ist die umgerechnete Note der Hochschulzugangsberechtigung. Die Antworten werden voraussichtlich Anfang August versandt.


Interesse am Studiengang Pflege:

Für den Studiengang Pflege gilt ein gesondertes Bewerbungsverfahren! Informationen dazu finden Sie hier!


Information für Geflüchtete

Willkommen in Deutschland!

Sie interessieren sich für ein Studium an unserer Hochschule für Gesundheit?

Dann haben Sie bei uni-assist die Möglichkeit, Ihre Bildungsabschlüsse kostenfrei prüfen zu lassen.

Sie können die Kostenbefreiung bei uni-assist beantragen und sich dann an bis zu drei uni-assist-Hochschulen kostenlos bewerben.
Ihre Unterlagen und Zeugnisse werden geprüft und begutachtet. Im nächsten Schritt informiert Sie uni-assist über das Prüfergebnis und stellt uns die Informationen zu Ihren Unterlagen zur Verfügung. Ihr Prüfergebnis von uni-assist wird für die Entscheidung, ob Sie einen Studienplatz erhalten, genutzt.

Das kostenlose Verfahren für geflüchtete Menschen bietet einen weiteren Vorteil: Sie erhalten von uni-assist eine "HZB-Bescheinigung", die Informationen zu Ihrem Bildungshintergrund und dem Zugang zum deutschen Hochschulsystem enthält. Diese Bescheinigung können Sie auch anderen Hochschulen vorlegen. „HZB“ bedeutet Hochschulzugangsberechtigung, also ob Sie mit Ihren Zeugnissen in Deutschland studieren dürfen. Die HZB-Bescheinigung enthält Angaben zur Art des Hochschulzugangs, zum deutschen Notenäquivalent und zu den vorgelegten Zeugnissen. Also alle Angaben, auf deren Grundlage eine Bewertung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vorgenommen wurde.

In drei Schritten kostenfrei über uni-assist bewerben:
1.    Sie stellen online einen Antrag auf Kostenbefreiung für geflüchtete Menschen. Hier finden Sie weitere Informationen und das Portal für Kostenbefreiung.
2.    uni-assist prüft den Antrag und schickt Ihnen anschließend eine Bestätigung per E-Mail mit Ihrer uni-assist Bewerber-Nummer.
3.    Jetzt können Sie sich an bis zu drei Hochschulen pro Semester kostenfrei über das uni-assist Online-Portal bewerben.

Diese Seite Diese Seite Drucken Drucken  //  Seitenanfang Seitenanfang