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Studium ohne Abitur
Für Studieninteressierte ohne Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besteht ebenfalls die Möglichkeit ein Hochschulstudium aufzunehmen.
Die Bewerbungphase für das Wintersemester 2019/20 ist seit dem 01.04.2019 beendet!
Informationen zu folgenden Fragen finden Sie hier:
- Welche Voraussetzungen gelten?
- Wie erfolgt die Bewerbung?
- Wie wird die Auswahl getroffen?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten?
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft informiert ausführlich auf seiner Webseite. Bitte beachten Sie auch die dort hinterlegte FAQ-Liste zu allgemeinen Fragen.
Weitere Studienvoraussetzungen für unsere Studiengänge finden Sie hier.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen zum Zugang zu einem Hochschulstudium für in der beruflichen Bildung Qualifizierte teilen sich in 3 Gruppen auf. Prüfen Sie bitte genau, zu welcher der Gruppen Sie gehören:
Gruppe 1:
"Zugang auf Grund beruflicher Aufstiegsfortbildung" (z.B. Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte)
Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag.
Gruppe 2:
"Zugang auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit"
Gefordert wird hier eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte fachlich entsprechende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit. Wichtig: Die Berufsausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechen.
Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag.
Gruppe 3:
"Teilnahme an Zugangsprüfung auf Grund sonstiger Qualifikation"
Gefordert wird hier eine erfolgreich absolvierte mindestens zweijährige Berufsausbildung sowie eine danach erfolgte mindestens dreijährige (nicht fachlich entsprechende) berufliche Tätigkeit. Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt ist die Führung eines Familienhaushalts und die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
Eine ausführliche Definition finden Sie im Bewerbungsantrag.
Bewerbung
Die Bewerbung zum Studium ohne Abitur an der hsg erfolgt durch postalische Zusendung von Bewerbungsunterlagen, dazu nutzen Sie bitte dieses Antragsformular. Darin finden Sie u.a. die zwingend einzureichenden Unterlagen aufgelistet, um den Inhalt Ihrer Bewerbungsmappe zusammenstellen zu können.
Die Mappe muss mit allen Unterlagen bis spätestens zum 1. April im Studierendenservice der hsg eingegangen sein. Verfristet eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zu richten an:
Hochschule für Gesundheit
- Studierendenservice -
Gesundheitscampus 6-8
44801 Bochum
Auswahl
Bei der Auswahl wird unterschieden zwischen den "Gruppen 1 + 2" und der "Gruppe 3":
Auswahl bei den Gruppen 1 und 2:
Hier werden Bewerber*innen aufgrund ihrer Bewerbungsunterlagen (und ggf. eines Auswahlgespräches) mit Hilfe von zu vergebenden Punkten in eine Rangfolge gebracht. Für diese beiden Gruppen stehen pro Studiengang nur 3% der Studienplätze jedes Studienganges zur Verfügung.
Für zulassungsfreie Studiengänge ist keine Quotierung erforderlich - jedem*r Bewerber*in steht (bei Erfüllung der Voraussetzungen) die Einschreibung frei.
Auswahl bei der Gruppe 3:
Bewerber*innen der Gruppe 3 unterziehen sich einer sogenannten Zugangsprüfung. Auf der folgenden Seite finden Sie ausführliche Informationen zu den Inhalten sowie zum zeitlichen Ablauf.
Rechtsgrundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen gelten für den Zugang von in der beruflichen Bildung Qualifizierten:
- § 49 Absatz 6 Hochschulgesetz (HG) Nordrhein-Westfalen
- Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte
(Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) des Landes NRW (08.03.2010) - Ordnung zur Regelung des Hochschulzugangs für in der beruflichen Bildung Qualifizierte für die Studiengänge der Hochschule Gesundheit (vom 10.04.2019)
- Ordnung für die Durchführung der Zugangsprüfung beruflich qualifizierter Bewerber der Hochschule für Gesundheit (vom 10.04.2019)
Ein in den Rechtsgrundlagen erwähntes "Probestudium" kommt an der Hochschule für Gesundheit nicht in Betracht. Dies ist einzig bei fachfremden Bewerber*innen auf zulassungsfreie Studiengänge relevant. Aufgrund der aktuellen Studiengänge und der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen kann es jedoch derzeit zu einer solchen Konstellation nicht kommen.