Startseite - Hochschule für Gesundheit

Studium > Studieninteressierte > Bewerbung > Studium ohne Abitur > Zugangsprüfung / Auswahl Gruppe 3

Zugangsprüfung / Auswahl in der Gruppe 3

Bewerber*innen der Gruppe 3 werden nach einer fristgerechten Bewerbung und bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu einer Zugangsprüfung eingeladen.

Durch diese Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die sich bewerbende Person die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studienganges erfüllt. Inhalt dieser Prüfung ist sowohl allgemeines als auch fachbezogenes Wissen, welches in zwei Prüfungsteilen abgefragt wird:


Erster Teil: Der allgemeinbildende Prüfungsteil

Der allgemeinbildende Prüfungsteil setzt sich aus jeweils einer Klausur zu den Bereichen

  • Deutsch (schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten)
  • Englisch (schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten) und
  • Mathematik (Basismodul, schriftliche Prüfung, Dauer: 90 Minuten)

zusammen, welche dem Niveau B1 (Klasse 10) entsprechen. Dieser Test wurde bereits in der Vergangenheit für mehrere Hochschulen in NRW zentral angeboten. Die für die Zugangsprüfung entstehenden Kosten übernimmt für Sie die Hochschule für Gesundheit.

Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung

Das TalentKolleg Ruhr der Fachhochschule Dortmund startet ab 18. Februar 2019 wieder in den Vorbereitungskurs für in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die an der zentralen Zugangsprüfung in NRW (am 11. Mai 2019) teilnehmen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite des TalentKolleg Ruhr.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits das Ergebnis eines Englisch-Tests vom Niveau B1 oder höher vorliegen haben (hier gelten: TOEFL, telc, Cambridge Certificate, TOEIC) und ist dieses Ergebnis nicht älter als 2 Jahre, so können Sie dieses statt der zentralen Englisch-Klausur vorlegen. Sollten Sie den Test nachträglich absolvieren wollen, sind die dort entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen. In diesem Falle muss das Zeugnis/Zertifikat hierüber dem Studierendenservice der hsg vorliegen.

Hier finden Sie allgemeine Hinweise zu den jeweiligen Teilprüfungen , ausführliche Informationen zu erlaubten Hilfsmitteln sowie zwei alternative Musterprüfungen der Teile Deutsch, Englisch und Mathematik (Stand 2019) für Ihre persönliche Wissenskontrolle und zur besseren Vorstellung über die Anforderungen einer Zugangsprüfung:

- Prüfung 1 / 2 MB, 72 Seiten bzw. Prüfung 2 / 3 MB, 72 Seiten

- Musterlösungen und Lösungswege Mathematik Musterprüfung 1

- Musterlösungen und Lösungswege Mathematik Musterprüfung 2

- mp3-Dateien zum Hörverstehen im Teil Englisch:
- für Prüfung 1 / 24,8 MB, 9:29 min bzw. für Prüfung 2 / 27,7 MB, 9:30 min

 

Termin des allgemeinbildenden Prüfungsteils

Am 11. Mai 2019 findet der allgemeinbildende Prüfungsteil an der Fachhochschule Dortmund (Raum EF40a_E24 in der Emil-Figge-Str. 40a) statt. Die Bewerber*innen der Gruppe 3 werden durch die hsg zu dieser Prüfung angemeldet und erhalten durch die hsg eine Einladung zu diesem Termin.

Zur Prüfung sind mitzubringen:
Personalausweis, weiche Bleistifte (B, 2B, 3B), Anspitzer sowie Radiergummi.

Sollten Sie aus wichtigem Grund nicht zu dem oben genannten Prüfungstermin erscheinen können, geben Sie uns bitte zeitnah Bescheid, so dass wir Ihre Anmeldung schnellstmöglich zurückziehen können. Ansonsten entstehen der Hochschule Kosten, die wir ggf. von Ihnen einfordern müssten.


Zweiter Teil: Der fachspezifische Prüfungsteil

Voraussetzung zur Einladung zum fachspezifischen Prüfungsteil ist das Bestehen aller drei Prüfungsteile der allgemeinbildenden Prüfung (s.o.). Ist mindestens einer dieser Teile nicht bestanden, kann keine Einladung und somit auch keine Zulassung zum kommenden Wintersemester erfolgen. Der fachliche Prüfungsteil wird unter studiengangsspezifischen Gesichtspunkten und in mündlicher Form an der Hochschule für Gesundheit abgenommen.

Die mündliche Prüfung wird voraussichtlich Ende Juni / Anfang Juli stattfinden. Die Dauer dieser Prüfung beträgt ca. 30-45 Minuten. Vorbereitende Informationen werden Ihnen mit der Einladung zu dieser Prüfung zugesandt.

Die in den vier Bestandteilen der Zugangsprüfung erbrachten Prüfungsleistungen werden mit Noten bewertet, aus denen eine Durchschnittsnote gebildet wird. Mit dieser gebildeten Durchschnittsnote nimmt die sich bewerbende Person - zusammen mit den Bewerbenden mit Hochschulreife - am Auswahl-/ NC-Verfahren der hsg teil. Dazu ist es zwingend erforderlich, sich mit der in der Zugangsprüfung erlangten Note am Bewerbungsverfahren zu beteiligen! Dies erfolgt

  • für die NC-Studiengänge wie folgt bis zum 15. Juli
  • für den Studiengang Pflege wie folgt bis zum 15. Juli

Diese Seite Diese Seite Drucken Drucken  //  Seitenanfang Seitenanfang