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Semesterbeiträge an der hsg

Der zu zahlende Semesterbeitrag bzw. Sozialbeitrag ist pro Semester fällig. Weitere "Schulgelder" oder Studiengebühren kommen nicht hinzu. Der Beitrag ist zum Zeitpunkt der Einschreibung oder zur Rückmeldung (jeweils vor Beginn des nächsten Semesters) zu entrichten.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Rückmeldung - außerdem ausführliche Hinweise für bestimmte Fallgruppen (z.B. Beurlaubung, Schwerbehinderungen, Zweithörer*innen oder Absolvent*innen), die ggf. Konsequenzen auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages haben könnten.

Ihr individuell zu zahlender Betrag wird Ihnen im Online-Campus unter "Studienservice" - "Zahlungen" in Rechnung gestellt. Die Beitragshöhe kann jedoch für Studierende von dem unten stehenden Standard abweichen, die bspw. zum kommenden Semester Zweithörer*in sind oder sich beurlauben lassen.

Die Höhe der Beiträge wird nicht durch die Hochschule selbst festgelegt. Diese bestimmen sich aus der Summe der jeweils gültigen Beitragsordnungen des Akademischen Förderungswerkes / Studentenwerk Bochum (AKAFÖ) und des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Somit verantworten AKAFÖ und AStA die jeweilige Höhe ihrer Gelder. Diese Beiträge werden einzig von der Hochschule zentral eingenommenen und im Anschluss an die jeweiligen Partner in voller Höhe weitergeleitet. 

An der hsg setzt sich der Sozialbeitrag zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: Sommersemester 2019) wie folgt zusammen:

Für das AKAFÖ (gemäß der Beitragsordnung des AKAFÖ in der letzten Fassung):


Für den AStA (gemäß der Beitragsordnung des AStA in der letzten Fassung):

  • Für die Bereitstellung eines Semestertickets für den öffentlichen Nahverkehr entfällt ein Anteil von 149,28 Euro. Dieses Ticket gilt innerhalb des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR-Ticket).
  • Für die Erweiterung dieser Fahrgenehmigung auf den gesamten Raum des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen (NRW-Ticket) wird zusätzlich ein Beitrag in Höhe von 54,60 Euro fällig.
  • Außerdem berechnet der AStA zusätzlich 13,00 Euro für die Aufgaben der Studierendenschaft, 1,00 Euro für Härtefallregelungen (siehe unten) und zusätzlich 1,00 Euro für die Theaterflatrate des Schauspielhauses Bochum.

Somit entspricht der Sozialbeitrag zum Sommersemester 2019 insgesamt 328,88 Euro

Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie unter Studierende - Studienformalitäten - Rückmeldung.

Semesterbeitrag für Neben-/Zweithörer*innen

Für Nebenhörer*innen bzw. Zweithörer*innen gelten die oben genannten Beträge nicht. Zur Rückmeldung für das kommende Semester ist einzig durch eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Ersthörer-/Haupthörer-Hochschule nachzuweisen, dass Sie dort weiterhin im kommenden Semester als Ersthörer*in/Haupthörer*in immatrikuliert sind.


Verwendungszweck oder Kontoverbindung unklar?

Lesen Sie bitte aufmerksam die ausführlichen Hinweise zum Verwendungszweck sowie Informationen zur Kontoverbindung.


Veränderungen des Sozialbeitrages

Die Höhe des Sozialbeitrages kann sich über die Semester hinweg ändern, dies kann zum Beispiel aus folgenden Gründen erfolgen:

  • die beteiligten Verkehrsunternehmen haben Preiserhöhungen vorgenommen und/oder
  • das Akademische Förderungswerk (AKAFÖ) hat Preisanpassungen vorgenommen und/oder
  • ein Beitrag für die Studierendenschaft (AStA) wurde angepasst.

Eine Übersicht zu Veränderungen des Sozialbeitrages finden Sie hier ebenfalls.

Wie bereits oben beschrieben richtet sich die Höhe des jeweiligen Beitrages für das Studentenwerk / AKAFÖ bzw. den AStA nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des AKAFÖ bzw. des AStA. Diese sind jeweils zu finden in den Amtlichen Bekanntmachungen der Hochschule für Gesundheit. Wird nicht vorzeitig eine aktualisierte Beitragsordnung erlassen, so gilt die bestehende Ordnung auch für kommende Semester weiter fort.


Soziale Härtefälle

Möglicherweise droht die Aufnahme Ihres Studiums daran zu scheitern, dass Sie den notwendigen Semesterbeitrag nicht aufbringen können. In diesen Fällen hat die Studierendenschaft (der Allgemeiner Studierendenausschuss / AStA) durch ihre Beitragsordnung die Möglichkeit geschaffen, soziale Härtefälle zu unterstützen. Auf den Internetseiten des AStA finden Sie dazu weitere Informationen sowie den dazugehörigen Härtefallantrag.

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