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Verwendungszweck bei Zahlungen

Im Zeitraum von Einschreibung und Rückmeldung erhält die Hochschule eine große Anzahl an Einzahlungen auf das entsprechende Bank-Konto.

Unsere Campus-Management-Software unterstützt hierbei technisch, um die eingehenden Gelder den richtigen Personen zuordnen zu können. Hierzu werden per System automatisch u.a. elektronische Kontoauszüge eingelesen, gezahlte Beiträge zugeordnet und Rückmeldungen in das Folgesemester veranlasst.


Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Rückmeldung - außerdem ausführliche Hinweise für bestimmte Fallgruppen (z.B. Beurlaubung, Schwerbehinderungen, Zweithörer*innen oder Absolvent*innen), die ggf. Konsequenzen auf die Höhe des zu zahlenden Beitrages haben könnten.


Beachten Sie bitte, dass Ihnen in der Mitteilung (Zulassungsbescheid oder Rückmeldeaufforderung) ein personalisierter Verwendungszweck mitgeteilt wurde. Bitte übernehmen Sie diesen zwingend, da ansonsten Ihre Zahlung nicht einwandfrei zugeordnet werden kann.

Sollte Ihnen dieser ebenfalls nicht mehr vorliegen, füllen Sie bitte den Verwendungszweck wie folgt:

  • das Wort "Annahme" und "Ihre Bew.-Nr." und "Ihr Nachname" (wenn Sie sich an der hsg einschreiben) oder
  • das Wort "Rückmeldung" und "Ihre Matr.-Nr." und "Ihr Nachname" (wenn Sie sich an der hsg rückmelden).

Es ist es für Sie von größter Wichtigkeit die Vorgaben zur Bankverbindung und zum personalisierten Verwendungszweck exakt zu übernehmen und keinerlei Änderungen daran vorzunehmen. Insbesondere bei einem veränderten Verwendungsweck könnte es dazu führen, dass das System in diesem Massengeschäft z.B.

  • die Zahlung mit dem fehlerhaften Verwendungsweck nicht korrekt verbuchen kann,
  • die Zahlung mit dem fehlerhaften Verwendungsweck ggf. bei einer falschen Person verbucht,
  • wegen einer ausstehenden / nicht zugeordneten Zahlung nach Ablauf der Zahlfrist den Säumniszuschlag in Höhe von 15,00 Euro fordert,
  • wegen einer ausstehenden / nicht zugeordneten Zahlung in letzter Konsequenz die Zwangsexmatrikulation durchführt.

Achten Sie deshalb auf korrekte Schreibweise und Formatierung, wenn Sie das Geld anweisen, um nicht eine der o.g. negativen Konsequenzen verantworten zu müssen.

Gezahlt - aber noch nicht rückgemeldet?

Bei Rückfragen zu Ihrer bereits getätigten Zahlung nehmen Sie gerne per E-Mail mit dem Studierendenservice Kontakt auf.
Dabei weisen Sie bitte per Kontoauszug / Quittung / Screenshot die Details zu Ihrer bereits getätigten Zahlung nach.

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