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Studienvoraussetzungen Bildung im Gesundheitswesen - Fachrichtung Pflege (M.A.)

Bitte beachten Sie für den Studiengang die Voraussetzungen, die wir im Folgenden ausführlich beschreiben:

  • abgeschlossenes Studium mit pflegepädagogischer Ausrichtung oder in einem verwandten Bereich
  • dieses Studium muss mit einer Mindestnote von 2,5 abgeschlossen worden sein
  • zusätzlich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse


Dieser Studiengang ist an der Fachhochschule Münster systemakkreditiert.
Es besteht eine Kooperation der FH Münster und der hsg Bochum.


Abgeschlossenes Studium

In der Regel ist für den Zugang zum Master ein einschlägiger erster Bachelor- oder Diplom-Abschluss mit einer pflegepädagogischen Ausrichtung (Pädagogik, Didaktik der Pflegeberufe) oder verwandten Bereichen erforderlich.

Bewerber ohne einschlägigen pädagogischen (!) Bachelor-Abschluss können ausnahmsweise unter Auflagen zugelassen zu werden. Im Zuge eines 2-semestrigen Studiums zum "Quereinstieg" werden dort die fehlenden pädagogischen Modulinhalte nachgeholt.


Mindestnote

In jedem Falle muss der vorherige Bachelor- oder Diplom-Abschluss (mit pflegepädagogischer Ausrichtung oder in verwandten Bereichen) mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein. Bei (Bachelor-)Abschlüssen mit 2,6 oder schlechter kann in der Regel keine Beteiligung am Bewerbungsverfahren erfolgen.

Hinweis:
Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records (ebenfalls in beglaubigter Kopie) plus Angabe der Durchschnittsnote eingereicht werden, aus dem mindestens

  • 175-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
  • 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.

Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Weist Ihr Original-Bachelorzeugnis eine Note auf, die nicht der Mindestnote entspricht, kann eine Einschreibung nicht stattfinden.


Abgeschlossene berufliche Erstausbildung

Bewerber*innen müssen (neben dem o.g. Studium) außerdem eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Erstausbildung nachweisen können. Diese muss in einem der folgenden Berufszweige abgeleistet worden sein:

  • Altenpflege,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflege,
  • Gesundheits- und Krankenpflege oder
  • Hebammenkunde

Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Das Bewerbungsverfahren

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ablauf der Bewerbung.

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