Startseite - Hochschule für Gesundheit

Studium > Studieninteressierte > Studienvoraussetzungen > Evidence-based Health Care, M.Sc.

Studienvoraussetzungen Evidence-based Health Care, M.Sc.

Bitte beachten Sie für den Studiengang die Voraussetzungen, die wir im Folgenden ausführlich beschreiben:

  • ein abgeschlossenes Studium mit der Mindestnote 2,5 (erforderliche Fachrichtung beachten!)
  • Kenntnisse im Bereich Forschungsmethodik
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Abgeschlossenes Studium

In der Regel ist für den Zugang zum Master der Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Studienganges mit 210 ECTS-Kreditpunkten erforderlich. Sollten Sie jedoch einen Bachelor-Studiengang mit 180 ECTS-Kreditpunkten abgeschlossen haben, ist es außerdem möglich, dass der Prüfungsausschuss auf Antrag fehlende ECTS-Kreditpunkte anerkennt.

Ausführliche Informationen zur Anerkennung von fehlenden ECTS-Kreditpunkten finden Sie hier.

 

Der abgeschlossene Studiengang muss...

a) in den Fachrichtungen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie

oder

b) in den Bereichen Pflege-, Gesundheits-, Therapie- oder Sozialwissenschaften erlangt worden sein, wenn zusätzlich eine erfolgreich bestandene staatliche Prüfung und Anerkennung in den Fachrichtungen Ergotherapie, Hebammenkunde, Logopädie, Pflege oder Physiotherapie nachgewiesen werden kann.

Die unter b) genannten Bereiche werden in der Liste einschlägiger Hochschulabschlüsse nochmals konkreter ausgeführt. Bewerberinnen und Bewerber können sich nur dann am Auswahlverfahren beteiligen, wenn sie einen Studiengang abgeschlossen haben, der in dieser Liste enthalten ist.


Mindestnote

In jedem Falle muss der vorherige Bachelor-Abschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 absolviert worden sein. Bei (Bachelor-)Abschlüssen mit 2,6 oder schlechter kann keine Beteiligung am Bewerbungsverfahren erfolgen.

Hinweis:

Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis oder Transcript of Records (ebenfalls in beglaubigter Kopie) eingereicht werden, aus dem mindestens

  • 175-ECTS-Kreditpunkte bei einem 210-ECTS-Bachelor oder
  • 150-ECTS-Kreditpunkte bei einem 180-ECTS-Bachelor hervorgehen.

Das Abschlusszeugnis ist im Falle der Zulassung bei der Einschreibung vorzulegen. Weist Ihr Original-Bachelorzeugnis eine Note auf, die nicht der Mindestnote entspricht, kann eine Einschreibung nicht stattfinden.


Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik

Zudem müssen Kenntnisse im Bereich der Forschungsmethodik (z. B. Statistik, quantitative Methoden, qualitative Methoden oder Epidemiologie) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten nachgewiesen werden.


Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.


Das Bewerbungsverfahren

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz im Master Evidence-based Health Care.

Diese Seite Diese Seite Drucken Drucken  //  Seitenanfang Seitenanfang