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Studienvoraussetzungen Evidenzbasierung pflegerischen Handelns, B.Sc.

Bitte beachten Sie für den Studiengang die im Folgenden genannten Voraussetzungen, diese werden unten ausführlich beschrieben:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • 1200 Praxisstunden im Rahmen einer fachschulischen Pflegeausbildung
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, eine Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von der hsg angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ablauf der Bewerbung - eine Einschreibung ohne vorherige Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.


Erforderliche Praxisstunden

Sie müssen 1200 erfolgreich absolvierte Praxisstunden in der direkten pflegerischen Versorgung nachweisen, die im Rahmen einer fachschulischen Pflegeausbildung oder in vergleichbar qualifizierenden Bildungsgängen erbracht wurden. Erfolgreich absolviert sind die Praxisstunden insbesondere dann, wenn der praktische Teil der staatlichen Prüfung mit mindestens ausreichend bestanden worden ist.


Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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