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Studienvoraussetzungen Gesundheitsdaten und Digitalisierung

Bitte beachten Sie für den Studiengang die im Folgenden genannten Voraussetzungen, diese werden unten ausführlich beschrieben:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Vorpraktikum
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, eine Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von der hsg angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ablauf der Bewerbung - eine Einschreibung ohne vorherige Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.


Vorpraktikum

Als Zugangsvoraussetzung gilt die Absolvierung eines dreiwöchigen Vorpraktikums (mindestens 90 Stunden umfassend) mit einer patientennahen Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitswesens.

Als patientennahe Tätigkeiten werden alle Tätigkeiten verstanden, die eine unmittelbare Beteiligung am Versorgungsprozess von Patient*innen in der Kuration, Rehabilitation oder in der Prävention von Krankheiten bedeuten.

Als nicht patientennah werden Tätigkeiten angesehen, die ausschließlich in der Verwaltung von Einrichtungen des Gesundheitswesens stattfinden, beispielsweise im Controlling eines Krankenhauses, in der Buchhaltung einer Pflegeeinrichtung, in der Kundenbetreuung einer Krankenkasse, etc.


Dieser Nachweis kann auf verschiedene Weise erbracht werden:

  1. Nachweis einer patientennahen Tätigkeit im Rahmen eines Praktikums (mögliche Tätigkeitsbereiche bzw. Einrichtungen für dieses Praktikum entnehmen Sie bitte diesen Hinweisen) oder
  2. Anerkennung bei Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer Berufsausbildung in einem patientennahen Gesundheitsberuf (mögliche Tätigkeitsbereiche bzw. Berufsbezeichnungen dieser Ausbildung entnehmen Sie bitte diesen Hinweisen) oder
  3. Anerkennung einer privaten Pflegetätigkeit (falls die Eintragung als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson bei der Rentenversicherung nachgewiesen werden kann)

Hier finden Sie ausführliche Hinweise zur Auslegung dieser Zugangsvoraussetzung.

Bei Tätigkeiten in anderen Bereichen empfehlen wir, im Vorfeld des Praktikums an der Hochschule anzufragen, ob der geplante Einsatzort bzw. Tätigkeitsbereich als patientennahe Tätigkeit anerkannt wird. 


Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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