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Studienvoraussetzungen Logopädie

Bitte beachten Sie für den Studiengang die im Folgenden genannten Voraussetzungen, diese werden unten ausführlich beschrieben:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Vorpraktikum
  • Gesundheitszeugnis
  • Phoniatrisches Gutachten
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, eine Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von der hsg angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ablauf der Bewerbung - eine Einschreibung ohne vorherige Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.


Vorpraktikum

Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum der Logopädie:

  • Die Dauer des Praktikums muss mindestens 4 Wochen betragen.
  • Das Praktikum muss bis zum 31.08. des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
  • Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden (z.B. 3+1 oder 2+2 Wochen), solange die Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Nutzen Sie gerne unser Formular zur Bescheinigung Ihres Praktikums oder lassen Sie sich von Ihrer Praktikumseinrichtung eine eigene Bescheinigung ausstellen.
  • Bereits absolvierte Tätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und den fachlichen Vorgaben des jeweiligen Studiengangs entsprechen. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das entsprechende Formular zur Beantragung der Anerkennung.
  • Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums

Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des Logopädieberufs kennenlernen.

  • Mögliche Einsatzorte: Logopädische/sprachtherapeutische Praxen, logopädische Abteilungen in (Reha-)Kliniken, Sprachheilkindergärten, Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren, Versorgungszentren, ...
  • Es muss zwingend ein direkter Fachbezug vorliegen, d.h. es muss Gelegenheit zur Hospitation bei logopädischer Diagnostik und Intervention geben, bestenfalls in unterschiedlichen Störungsbildern

Wichtig:

Sollten diese Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der hsg. Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann keine Einschreibung erfolgen!


Gesundheitszeugnis

Für diesen Studiengang ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung (jeweils im August/September) in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.

Dieses Gesundheitszeugnis soll Aufschluss darüber geben, dass der Studienanfänger

  • frei von ansteckenden Krankheiten ist,
  • frei von einer Suchtkrankheit ist, und

die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden kann. Ihr behandelnder (Haus-)Arzt kann dazu diese Vorlage nutzen.

Kurz vor Ende Ihres Studiums, zum Zeitpunkt der Zulassung zur staatlichen Prüfung, muss dieses Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden.


Phoniatrisches Gutachten

Zur Aufnahme des Studiengangs Bachelor Logopädie ist spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung ein Phoniatrisches Gutachten vorzulegen. Studieninteressierte erhalten dieses nach einer vorhergehenden Untersuchung durch eine Phoniaterin / einen Phoniater.

Ausführliche Informationen zum erforderlichen Phoniatrischen Gutachten finden Sie hier.


Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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