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Studienvoraussetzungen Pflege

Bitte beachten Sie für den Studiengang die im Folgenden genannten Voraussetzungen, diese werden unten ausführlich beschrieben:

  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Ausbildungsvertrag
  • Vorpraktikum
  • Gesundheitszeugnis
  • Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)
  • ggf. Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Gesundheit ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Letztlich sind eine Reihe von HZB-Arten denkbar:

  • Allgemeine Hochschulreife ("Vollabitur") an einem Gymnasium, eine Gesamtschule, etc.
  • Fachhochschulreife ("Fachabitur") an einem Berufskolleg, etc.
  • ein bereits abgeschlossenes Hochschulstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • ein ausländischer (Hoch-)Schulabschluss
  • der Zugang zum Studium ohne Abitur und weitere

Beachten Sie bitte, dass es u.a. auch fachgebundene (Fach-)Hochschulreifen gibt, die ausschließlich zu einem Studium bestimmter Studiengänge berechtigen. Diese Einschränkung ist dann - meist auf der letzten Seite - Ihres Zeugnisses zu finden. Werden die von der hsg angebotenen Studiengänge davon nicht abgedeckt ist eine Einschreibung nicht möglich.

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Ablauf der Bewerbung - eine Einschreibung ohne vorherige Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nicht möglich.


Ausbildungsvertrag

Zur Einschreibung in den Studiengang Pflege an der Hochschule für Gesundheit ist ein Ausbildungsvertrag bei einem unserer Kooperationspartner aus der Pflegepraxis erforderlich. Diese Kooperationspartner sind beispielsweise Krankenhäuser, Kliniken, Träger der Wohlfahrtspflege und Altenheime im Umfeld der hsg. Für diesen Zeitraum von drei Jahren erhalten die Studierenden auch die reguläre Ausbildungsvergütung.

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren um einen Ausbildungsplatz erhalten Sie hier.


Vorpraktikum

Grundvoraussetzungen für das Vorpraktikum der Pflege:

  • Die Dauer des Praktikums muss mindestens 4 Wochen betragen.
  • Das Praktikum muss bis zum 31.08. des Bewerbungsjahres absolviert werden (eine Ableistung des Praktikums während des Studiums ist nicht möglich).
  • Das Praktikum darf gesplittet abgeleistet werden (z.B. 3+1 oder 2+2 Wochen), solange die Anforderungen des jeweiligen Studienganges berücksichtigt werden. Einzelne Tage können jedoch nicht berücksichtigt werden.
  • Nutzen Sie gerne unser Formular zur Bescheinigung Ihres Praktikums oder lassen Sie sich von Ihrer Praktikumseinrichtung eine eigene Bescheinigung ausstellen.
  • Bereits absolvierte Tätigkeiten können als Praktikum anerkannt werden, sofern diese nicht länger als 2 Jahre zurückliegen und den fachlichen Vorgaben des jeweiligen Studiengangs entsprechen. Hier finden Sie weitere Informationen sowie das entsprechende Formular zur Beantragung der Anerkennung.
  • Sollten Sie im Hauptverfahren des Zulassungsverfahrens keinen Studienplatz erhalten, sollten Sie Ihr Vorpraktikum nicht abbrechen. Es besteht die Chance, dass Sie im laufenden Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt eine Zulassung erhalten. Sollte es Ihnen dann nicht möglich sein, ein Vorpraktikum vorzuweisen, kann keine Einschreibung erfolgen.

Ziel und Inhalte des Praktikums

Grundsätzlich gilt: Bewerber*innen sollen die Herausforderungen, Belastungen und Arbeitszeiten des Pflegeberufs kennenlernen.

  • Praktikum in einer Gesundheitseinrichtung/ Pflegeeinrichtung; mögliche Einsatzorte: Krankenhaus, amb. Pflegedienst, Alten- und Pflegeheim, Behinderteneinrichtungen
  • Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten (Grundpflege, Essen anreichen, Transfer, usw.)

Eine Splittung des Praktikums ist möglich. Dann jedoch ist folgendes zu beachten:

  • mindestens 2 Wochen müssen ein Pflegepraktikum laut o.g. Grundvoraussetzungen sein
  • 2 weitere Wochen können z. B. in einem heilpädagogischen Kindergarten oder Schulen, Tagesstätten, Behindertenwerkstätten, Ambulanzen (Dialyse o. ä.), usw. absolviert werden

Empfehlung des Studienganges Pflege:

Der Studiengang empfiehlt Ihnen, sich über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Berufsfeldes zu informieren (z.B. Schicht- und Wochenenddienst, Arbeitsbedingungen usw.).
Ein Praktikum bzw. eine Ausbildung zur / zum Arzthelfer*in oder Rettungssanitäter*in kann nicht als Vorpraktikum anerkannt werden.

Wichtig:

Sollten diese Voraussetzungen nicht aus der Praktikumsbescheinigung hervorgehen, ist eine Anerkennung des Vorpraktikums nicht möglich und gefährdet so die Aufnahme Ihres Studiums an der hsg. Setzen Sie sich bei Fragen bereits frühzeitig mit uns in Verbindung, denn ohne ein gültiges Vorpraktikum kann keine Einschreibung erfolgen!


Gesundheitszeugnis

Für diesen Studiengang ist zum Zeitpunkt der Einschreibung zwingend ein Gesundheitszeugnis vorzulegen. Dieses Zeugnis muss zum Zeitpunkt der Einschreibung (jeweils im August/September) in aktueller Form vorliegen, d.h. es darf dann nicht älter als 3 Monate sein.

Dieses Gesundheitszeugnis soll Aufschluss darüber geben, dass der Studienanfänger

  • frei von ansteckenden Krankheiten ist,
  • frei von einer Suchtkrankheit ist, und

die gesundheitliche Eignung (körperlich wie geistig) zur Ausübung des jeweiligen Berufes bescheinigt werden kann. Ihr behandelnder (Haus-)Arzt kann dazu diese Vorlage nutzen.

Kurz vor Ende Ihres Studiums, zum Zeitpunkt der Zulassung zur staatlichen Prüfung, muss dieses Gesundheitszeugnis aufgefrischt werden.


Aufklärung über formale Zulassungsvoraussetzungen (AfZ)

Bevor Sie im Online-Portal Ihre Bewerbung abgeben können, möchten wir Sie ausführlich über formalen Zulassungsvoraussetzungen aufklären. Informationen dazu finden Sie hier


Deutsche Sprachkenntnisse

Für Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, ist als weitere Zugangsvoraussetzung der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen erforderlich. Dies gilt auch für deutsche Staatsbürger*innen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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