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Studium > Studierende > Praktische Studienphase

Liebe Studierende der hsg,

die Besonderheit der grundständigen Studiengänge an der hsg liegt in den zweifachen Abschlüssen Bachelor of Science sowie die Berufsanerkennung nach dem jeweiligen Berufsgesetz. Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung im 6. oder 7. Fachsemester vor dem Gesundheitsamt / vor der Bezirksregierung sind daher Nachweise der praktischen Studienphasen notwendig.

Auf den folgenden Seiten hat das Prüfungsamt wichtige Informationen, hilfreiche Hinweise und Formulare für Sie zusammengestellt. Bitte halten Sie ordnungsgemäß die Verfahren ein. Nur so ist gewährleistet, dass zum Ende des Studiums der Zulassung zur staatlichen Prüfung nichts im Wege steht.

Was Sie generell bei einem Praktikum beachten sollten und welche hilfreichen Tipps Sie gut durch die Praktischen Studienphasen bringen, finden Sie unter: karrierebibel.de/praktikanten-knigge-10-ultimative-tipps-furs-praktikum/

Sollten Sie Rückfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Öffnungszeiten

Zu den folgenden Sprechzeiten sind wir für Sie da:

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr
Donnerstag: 13.30-16.00 Uhr


Ihre Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Sachbearbeiter des Prüfungsamtes!

 

Adresse:
Hochschule für Gesundheit
Gesundheitscampus 6-8
Etage 1/Prüfungsamt
44801 Bochum

 

 

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